| Moral und Politik |
Habermas trifft RatzingerJürgen Habermas zeigt sich seit einiger Zeit offen für Fragen der Religion, und dies hat die Katholische Akademie in München wohl dazu angeregt, ein Gespräch zwischen Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger zum Thema „Vorpolitische moralische Grundlagen eines freiheitlichen Staaten“ zustande zu bringen – am 19. Januar vor geladenen Gästen (darunter neben ausgewählten Professoren wie Robert Spaemann und Pressevertretern die Kardinäle Friedrich Wetter und Leo Scheffczyk), und ohne dass dies von der Akademie vorher öffentlich gemacht worden wäre.
Habermas und Ratzinger sind in etwa gleichen Alters (1929 bzw. 1927 geboren); während aber der emeritierte Philosoph Habermas unermüdlich für die Aufklärung einsteht und eine nachmetaphysische Philosophie vertritt, hält Ratzinger, der als Kardinal der Glaubenskongregation der katholischen Kirche, der Nachfolgeinstitution der römischen Inquisition, vorsteht, weiterhin am Wahrheitsanspruch der metaphysischen Tradition fest. Die beiden, sagte der einladende Akademiedirektor Florian Schuller einleitend, seien „eines der aufregendsten Gesprächspaare, die man sich im Augenblick denken kann“.
Die Legitimationsgrundlagen der
weltanschaulich neutralen Staatsgewalt stammten, so führte Habermas in seinem
Vortrag aus, aus den profanen Quellen der Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts.
Der Verfassungsstaat beruht nach der auf Kant zurückgehenden prozeduralistischen
Auffassung auf einer autonomen, für alle Bürger rational akzeptablen Begründung
der Verfassungsgrundsätze. Der Legitimationsbedarf einer solchen Verfassung
kann aus einem von religiösen und metaphysischen Überlieferungen unabhängigen
Argumentationspotential bezogen werden. Damit allerdings die moralischen Gehalte von Grundrechten in Gesinnungen
Fuß fassen, genügt eine kognitive Fundierung nicht: eine Solidarität unter den Mitgliedern
einer politischen Gemeinschaft entsteht erst, wenn die Gerechtigkeitsprinzipien
in das dichte Geflecht kultureller Wertorientierungen Eingang finden. Eine
entgleisende Modernisierung droht gegenwärtig, diese Art von Solidarität, die
der Staat nicht rechtlich erzwingen kann, auf die er aber angewiesen ist, auszuzehren.
Die drohende Folge ist ein staatsbürgerlicher Privatismus, den die
demokratische Meinungs- und Willensbildung nicht mehr erreicht. In dieser Situation
gewinnt die Meinung, nur eine religiöse Ausrichtung auf einen transzendentalen
Bezugspunkt könne aus der Sackgasse helfen, an Resonanz. Die Philosophie muss
dieses Phänomen als Herausforderung ernst nehmen. Sie hat sich aber gleic
hzeitig auch auf eine Selbstreflexion auf ihre eigenen religiös-metaphysischen
Ursprünge hin bewegt und in Gespräche mit der Theologie verwickeln lassen.
Anknüpfungspunkt ist dabei eine immer wiederkehrende Denkfigur: Die auf ihren
tiefsten Grund reflektierende Vernunft entdeckt ihren Ursprung aus einem
anderen. Auch besteht eine Lernbereitschaft der Philosophie angesichts des
Misslingens individueller Lebensentwürfe bei einem Blick auf das intakte Leben
von Glaubensgemeinschaften. Zudem hat die gegenseitige Durchdringung von
Christentum und griechischer Metaphysik die Aneignung genuin christlicher
Gehalte durch die Philosophie gefördert. Es liegt deshalb im eigenen Interesse
des Verfassungsstaates, mit allen Quellen schonend umzugehen, aus denen sich
das Normbewusstsein und die Solidarität von Bürgern speist. Die Philosophie
besteht aber auf der Unterscheidung zwischen der säkularen, ihrem Anspruch nach
allgemein zugänglichen Rede und der religiösen, von Offenbarungswahrheiten
abhängigen Rede. Und die Religion muss den Anspruch auf ihr Interpretationsmonopol
aufgeben.
Joseph Ratzinger führte in seiner
Stellungnahme aus, im Prozess der Durchdringung der Kulturen seien die
ethischen Gewissheiten, die bislang weithin tragend waren, zerbrochen. Die
Frage, was denn das Gute sei, stehe weithin ohne Antwort da. Die Wissenschaft
als solche könne ein solches Ethos nicht hervorbringen, vielmehr seien die
Veränderungen, die sich aus den wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben
haben, für das Zerbrechen dieser moralischen Gewissheiten verantwortlich.
Daraus ergebe sich eine Verantwortung der Philosophie, die Entwicklung der
einzelnen Wissenschaften kritisch zu verfolgen und insbesondere das nichtwissenschaftliche
Element aus den wissenschaftlichen Elementen auszuscheiden und so den Blick auf
das Ganze offen zu halten. Ausdruck des gemeinsamen Interesses
aller sei das Recht.
Für erste sei Gefahr, dass dieses zur Machtausübung einiger weniger wird, dadurch gelöst, dass durch die Instrumente demokratischer Willensbildung alle am Entstehen des Rechtes mitwirken. Aber da es unter Menschen schwerlich Einstimmigkeiten gibt, können dabei bestimmende Mehrheiten blind oder ungerecht sein.
Das prozeduralistische Verfahren löse daher die Frage, ob es etwas geben kann, das immer in sich Unrecht bleibt, nicht. Ratzinger verweise auf die in sich stehenden Werte, die aus dem Wesen des Menschen folgen und daher für alle Inhaber dieses Wesens unantastbar sind. Den Terror eines Bin Laden sieht Ratzinger als Antwort der machtlosen Völker auf die gotteslästerliche Selbstherrlichkeit der Mächtigen: für Menschen in bestimmten sozialen Situationen sind solche Motivationen überzeugend – der Terrorismus speist sich also auch aus religiösen Traditionen. Da stelle sich die Frage, ob die Religion nicht eher eine gefährliche als eine heilende Macht sei, die zu Intoleranz verleite und deshalb unter die Kuratel der Vernunft gestellt werden müsse.
Eine andere Bedrohung des Menschen sieht er darin, dass dieser nicht mehr ein Geschenk des Schöpfergottes ist, sondern sein eigenes Produkt geworden ist. Das lasse Zweifel an der Verlässlichkeit der Vernunft aufsteigen. Früher habe man eine Lösung dieses Dilemmas in der Idee eines Naturrechts als eines Vernunftrechts gesehen, das über Glaubensgrenzen hinweg die Vernunft als das Organon gemeinsamer Rechtsbildung in Kraft setzt, doch dieses Instrument sei stumpf geworden, seit mit dem Sieg der Evolution der Begriff von Natur, bei dem Natur und Vernunft ineinander greifen, verloren gegangen sei. Davon geblieben seien die Menschenrechte. Diese müssten jedoch um eine Lehre von den Menschenpflichten und von den Grenzen des Menschen ergänzt werden. Die abendländische Rationalität wiederum müsse einsehen, dass sie in ihrem Versuch, sich evident zu machen, auf Grenzen stößt. Die rationale oder religiöse Weltformel, auf die sich die Menschheit einigen könnte, gibt es nicht. Ratzinger sieht das göttliche Licht der Vernunft als ein Kontrollorgan für die Religion und umgekehrt die Religion als ein solches für die Vernunft – und das im interkulturellen Kontext. Nur so könnten Werte und Normen zu neuer Leuchtkraft kommen.
Links
Jürgen
Habermas: Zur Diskussion mit Kardinal Ratzinger
Schnädelbach:
Habermas in der Höhle des Löwen
Katholische
Akademie Bayern: "Zur Debatte" 1/2004: Ratzinger-Stellungnahme
Kath.
Akademie Bayern: "Zur Debatte" 1/2004, Habermas-Stellungnahme
Kardinal
Ratzinger (Erzbistum München)
The
Cardinal Ratzinger Fan Club: Homepage
J.
Ratzinger s Fan Club (italienisch)
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