Stammzellforschung

Huber fordert EU-Regeln 

Für eine einheitliche Stichtagsregelung bei der EU-Förderung der Stammzellforschung hat sich der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, ausgesprochen. Die EU müsse eine «durchdachte Antwort» auf die ethischen Streitpunkte des Themas geben, sagte Huber am Donnerstagabend während einer Diskussionsrunde mit Vertretern von EU-Kommission und Europaparlament in Brüssel. Man dürfe es auf Dauer nicht hinnehmen, dass es in Europa auf diesem Forschungsfeld «unterschiedliche Maßstäbe und Geschwindigkeiten» gebe. 

Die deutsche Stichtagsregelung, nach der lediglich Experimente mit bestimmten bereits existierenden embryonalen Stammzellen erlaubt sind, sei für ihn «ein vertretbarer Kompromiss», betonte Huber in diesem Zusammenhang. Es müsse eine Regelung gefunden werden, die «gewissensschonend», also auch für Minderheiten annehmbar, sei. Voraussetzung sei, dass die Forschung sich auf adulte Stammzellen konzentriere und die embryonale Stammzellforschung nur dazu diene, Lücken im Grundlagenwissen zu füllen. Die Herstellung von menschlichen Embryonen eigens zu Forschungszwecken dürfe auch auf EU-Ebene keinesfalls unterstützt werden. 

Europa müsse «sich wirkliche Werturteile zutrauen», sagte Huber, der anlässlich der ersten EKD-Ratstagung in Brüssel in die europäische Hauptstadt gereist war. Er kritisierte, die Debatte über die ethisch umstrittene Forschungsförderung sei nicht ausreichend. «Man muss den Mut entwickeln, sich wieder wirkliche Wert-Entscheidungen zuzutrauen und nicht alles für gleichermaßen gültig zu erklären», sagte der Bischof. Er verwies darauf, dass Entscheidungen aus ethischer Sicht so getroffen werden müssten, dass sie wieder rückgängig gemacht werden könnten. Es könne nicht sein, dass in der EU auf Dauer unterschiedliche Maßstäbe herrschten. 

EU-Kommission, Europäisches Parlament und die Regierungen diskutieren derzeit darüber, welche Forschungsprojekte im Rahmen des siebten Rahmenforschungsprogramms mit EU-Mitteln gefördert werden sollen. Die Embryonenforschung ist trotz der Hoffnung auf neue Therapieformen umstritten, weil sie derzeit meist die Zerstörung der Embryos mit sich bringt. Der Ausgang der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments gilt als ungewiss. Es wird mit einem knappen Ergebnis gerechnet. Danach muss das Programm im EU-Ministerrat diskutiert werden. Auch dort ist heftiger Streit zu erwarten. 

Zwischen 2002 und 2006 betrugen die EU-Ausgaben für die embryonale Stammzellforschung der EU-Kommission zufolge rund eine halbe Million Euro. Die EU werde auch weiterhin nur Projekte bezuschussen, die in den jeweiligen Staaten erlaubt seien, betonte Peter Dröll, Kabinettschef von Forschungskommissar Janez Potocnik. Ausgeschlossen von der EU-Förderung bleibe das Klonen von Menschen. Auch die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und Experimente zur Veränderung des Erbguts von Menschen lehne die Kommission strikt ab. 

Der Berichterstatter des Europaparlaments für das kommende EU-Forschungsförderungs-Programm, Jerzy Buzek, hielt die von Huber geforderte Stichtagsregelung für nicht durchsetzbar. Ihm erscheine wahrscheinlich, dass eine Lösung gefunden werde, die eine Forschungsförderung nur an so genannten überzähligen Embryonen zulasse, sagte Buzek bei der gleichen Veranstaltung. Der Europaabgeordnete Jorgo Chatzimarkakis (FDP) verwies auf die Grundrechte schwer kranker Menschen, die von den neuen Therapien profitieren könnten. Man müsse bei Fördergeldern stärker situationsbezogen entscheiden, unterstrich er. Die Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer erklärte dagegen, es sei nicht zu verantworten, dass deutsche Steuerzahler Experimente in anderen EU-Ländern mit finanzierten, die in der Bundesrepublik nach einer langen und heftigen Debatte verboten worden seien. 

Derzeit kann die EU-Kommission die Forschung an embryonalen Stammzellen unter bestimmten Kriterien genehmigen. Die EU-Staaten hatten sich bei der Verabschiedung des derzeitig laufenden Forschungsprogramms trotz deutschen Widerstandes nicht auf eine weiter gehende Regelung einigen können. Ausgeschlossen sind unter anderem das so genannte therapeutische Klonen und die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken. Die EU-Kommission will an der geltenden Regelung festhalten. 

epd / kna. 

[online: 04/03/2006 - Print: -]

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