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Der von Kanzler Schröder gegründete "Nationale Ethikrat" soll im Sommer 2007 seine Arbeit einstellen, ab dann soll der "Deutsche Ethikrat" die Bundesregierung in Fragen der Bioethik beraten. So hat es das Bundeskabinett beschlossen. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU), auf deren Initiative der neue Ethikrat gegründet werden soll, betonte, es handele sich nicht nur um eine Umbenennung.
Auffälligster Unterschied ist zunächst, dass der "Deutsche Ethikrat" überhaupt eine gesetzliche Grundlage haben wird. Der im Mai 2001 von Gerhard Schröder (SPD) gegründete "Nationale Ethikrat" ist ein Gremium, dessen 25 Mitglieder ausschließlich von der Bundesregierung ernannt werden und auch nur die Regierung beraten.
Künftig sollen Bundestag und Regierung jeweils 12 Mitglieder des Ethikrates benennen. Die 24 Ethikräte sollen wissenschaftliche Experten sowie «mit ethischen Belangen besonders vertraute und anerkannte Persönlichkeiten» sein. Ein Professorentitel sei nicht Voraussetzung einer Mitgliedschaft, sagte Schavan. Allerdings soll die Mitgliedschaft auf insgesamt acht Jahre begrenzt sein, Parlamentarier und Regierungsmitglieder dürfen nicht dabei sein. Die Geschäftsstelle des neuen Ethikrates wird beim Bundestag angesiedelt (bisher: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften).
Im Herbst wird der Bundestag über den Gesetzentwurf der Regierung abstimmen - sowie über einen weiteren Entwurf aus den Reihen des Parlaments: 170 Abgeordneten von SPD, Grünen und PDS wollen ein Ethik-Komitee des Parlaments gründen. An Schavans Ethikrat-Plänen stört sie u.a., dass keine Parlamentarier darin mitarbeiten dürfen, dass das Gremium künftig nicht-öffentlich tagen soll und dem Bundestag nicht rechenschaftspflichtig ist.
Der amtierende "Nationale Ethikrat" soll bis Sommer 2007 weiter arbeiten und u.a. eine internationale Tagung zu großen Bioethikfragen vorbereiten. Ausgercehnet einen Tag nach dem Kabinettsbeschluss über den "Deutschen Ethikrat" legt der "Nationale Ethikrat" eine Stellungnahme zur Sterbebegleitung vor.
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