Gentechnologie

Menschenwürde für Embryonen?

Einen Tag vor der Berliner Parlamentsdebatte über die Gentechnik lud das Kulturwissenschaftliche Institut des Wissenschaftszentrums Nordhrein-Westfalen zu einer Diskussionsveranstaltung "Politik der Menschenwürde und biomedizinischer Fortschritt". Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob und inwiefern Embryonen Menschenwürde zukommt.  Menschenwürde, so führte der Initiant, der am Kulturwissenschaftliche Institut tätige Philosoph Matthias Kettner aus, sei normativ unterbestimmt, es sei nicht klar, was gemeint sei, wenn damit argumentiert werde. Er stellte den eingeladenen Referenten deshalb die Aufgabe, ein überzeugendes und ein weniger überzeugendes Argument die Menschenwürde betreffend, vorzubringen.

In der Diskussion zeigte sich, dass der katholischen Kirche und den Grünen Nahestehende gegen die Forschung an Embryonen eintreten, andere Philosophen dagegen eher wenig Bedenken haben. Mit Verve trat die Juristin Ulrike Riedel, unter der vorherigen, der Partei der Grünen angehörenden, Ministerin Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, dafür ein, Embryonen weiterhin unter die Menschenwürde zu stellen. Denn wenn Embryonen menschliches Leben sind, was politisch und juristisch unbestritten ist, fallen sie unter Artikel 2 der Bundesverfassung und sind damit geschützt. Auch Peter Koslowski trat unter naturrechtlichem Aspekt für den Schutz der Embryonen ein. Der Lebensschutz der dahinter stehe, sei unabdingbar und gelte auch für den Anfang des Lebens. Allerdings könne es vorkommen, dass in sittlicher Hinsicht Güterabwägungen vorgenommen werden müssen. Den Gedanken seines Lehrers Spaemanns, dass dieser Schutz absolut sei, hält Koslowski für abwegig.

Die Gegenposition vertrat Kurt Bayertz. Der Begriff Menschenwürde sei in keinem anderen Land so affektiv besetzt wie in Deutschland. Dabei sei es illusionär zu meinen, man könne durch ein Prinzip, einen festen Anker sozusagen, etwas verhindern. Wir kommen, so Bayertz, in dieser Sache nicht um ein Abwägen, um einen Konsens, aber auch um einen Dissens herum. Noch weiter ging Franz Josef Wetz und warnte vor einer Hysterie. Seiner Ansicht nach gibt es keinen verallgemeinerungsfähigen Würdebegriff, der sich auf den Embryo beziehen könnte. Wetz hält eine embryonenverbrau- chende Forschung für akzeptabel. Für Matthias Kettner fasst der Begriff "Menschenwürde" fast alle Bedenken gegen den biomedizinischen Forschritt zusammen, doch dessen normativer Gehalt sei nicht so einfach zu sehen. Jörn Rüsen gab zu bedenken, es sei sinnvoll gewesen, mit der Menschenwürde zu argumentieren, solange es darum ging, dem Staat Grenzen zu setzen. Hier geht es aber darum, dass der Staat seinen Bürgern Grenzen setzt. In der Diskussion werde ein kulturelles Element (die Menschenwürde) mit biologischen Elementen vermischt, was zu einer gewaltigen Verwirrung geführt habe (etwa bei der Rede vom "maßgeschneiderte Kind").

Ormar D. Wiestler, ein Neurophysiologie aus Köln, erwiderte, "maßgeschneiderte Kinder" seien durchaus denkbar. Die Wissenschaft brauche die Arbeit an den Embryonen, damit werde es möglich sein, künftig einige schlimme Behinderungen zu verhindern. Deshalb sei es notwendig, das Embryonenschutzgesetz zu ändern. Der Jurist Ulfried Neumann aus Frankfurt vertrat die Ansicht, Embryonen dürften icht ohne gewichtige Gründe vernichtet werden, was aber noch lange nicht heiße, dass ihnen Menschenwürde zustehe. Menschenwürde- Argumente seien juristisch nicht fassbare Totschlagargumente: die Schwäche derartiger Argumente liege gerade in dieser Stärke. Sie erfüllten aber keineswegs die Aufgabe, Konsens zu transportieren, und seien für einen rationalen Diskurs ungeeignet. Von Menschenwürde könne erst da geredet werden, wo der Mensch einer demütigenden Handlung ausgesetzt werden könne. Neumann plädierte für eine juristisch fassbare Abstufung des Konzepts der Menschenwürde.

 

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Düsseldorf, 24.5.2000, Dr. Michael Funken