Wahrheit verpflichtet
1. Die Verselbstständigung der Wahrheitsfrage.
Die Moderne hält sich viel darauf zugute, dass sie die alte Verbindung zwischen dem
Wahren, Guten und Schönen aufgekündigt hat. Warum eigentlich? Liegt darin ein
Fortschritt? Bringt die Aufspaltung der Sphären logischer, moralischer und ästhetischer
Geltung einen Rationalitätsgewinn? Haben wir es leichter dadurch, dass wir uns bei der
Suche nach der Wahrheit von ethischen Ansprüchen oder künstlerischen Erwartungen
entlastet sehen können? Oder gibt es zwingende sachliche Gründe nicht für die
Unterscheidung, sondern für die definitive Trennung der Geltungsbereiche?
Man
braucht nur diesen Mutmaßungen nachzugehen, und schon wird man den Zweifel an der von
vielen offenbar als bemerkenswerte Leistung angesehenen Verselbstständigung der
Wahrheitsfrage nicht mehr los.
2.
Die scheinbare Beliebigkeit der Wahrheit
Die
sachlichen Gründe für die Entkoppelung der Geltungsbereiche scheinen auf der Hand zu
liegen: Nach Wahrheit kann jeder suchen, unabhängig davon, was für ein Mensch er ist und
welche Ziele er im Ganzen oder im Einzelnen verfolgt. Selbst bei einem notorischen Lügner
ist es nicht ausgeschlossen, dass er richtige Einsichten hat und sie gelegentlich auch
ausspricht. Wissenschaft, die wir im Kern noch immer als Suche nach Erkenntnis verstehen,
kann unter vielen moralischen und politischen Prämissen betrieben werden. Da als
Erkenntnis aber nur gelten kann, was zumindest allgemein als wahr vermutet wird, spielen
auch weltanschauliche Differenzen keine ausschlaggebende Rolle bei dem, was in einem
Forschungsprozess als wahr vorausgesetzt und möglicherweise als wahr ermittelt wird.
Aus
zahlreichen historischen Zusammenhängen wissen wir, dass Forschung sogar in
verbrecherischer Absicht betrieben werden kann. Und man merkt einer Erkenntnis nicht an,
ob sie unter totalitären oder freiheitlichen Bedingungen gewonnen wurde. So muss es
tatsächlich selbst als zwingende Konsequenz aus einer wahren Einsicht erscheinen, wenn
man die Wahrheitssuche von praktischen Konditionen löst. Sie hängt zwar jeweils von den
Umständen ab, kann finanziell, personell oder institutionell gefördert werden, ist aber
nicht zwingend an die jeweiligen Interessen und schon gar nicht die Gesinnung
derer gebunden, die sie betreiben.
3.
Die Ambivalenz des Wahren
Entsprechendes
gilt von den Erträgen des Wissens. Hier möchte heute wohl niemand behaupten, dass sie
auch nur im Großen und Ganzen als gut zu bewerten sind. Sie scheinen dies
noch nicht einmal in einem elementaren pragmatischen Sinn zu sein, von ihrer moralischen
Dignität ganz zu schweigen. Dabei braucht man keineswegs gleich an eine elaborierte
Waffentechnik, an atomare, chemische oder biologische Vernichtungsmittel zu denken. Es
genügt, an die Ambivalenz der medizinischen Erkenntnisse zu erinnern, die in der Regel im
ausdrücklichen Dienst am Menschen gewonnen werden. Sobald sie jedoch am Lebensbeginn oder
am Lebensende oder auch nur in verstärktem Ausmaß oder ohne individuelle
Betreuung zur Anwendung kommen, werden sie für den Einzelnen zur Qual und für die
Gemeinschaft zum Risiko.
4.
Uneinholbare ästhetische Differenz
Wer sich
genötigt sieht, den pragmatischen Nutzen oder den moralischen Gewinn der Erkenntnis in
Zweifel zu ziehen, der wird es bereits als Zumutung empfinden, die mit der Erkenntnis
notwendig verknüpfte Wahrheit in eine ästhetische Dimension zu stellen. Zwar kann ich
mich an eine Konferenz in Bayreuth erinnern, auf der ein ernsthafter Kantianer sich zu der
irgendwie von Nietzsche inspirierten These verstieg, dass der hoch in den Himmel
aufsteigende Rauchpilz nach der Explosion einer Wasserstoffbombe in der Abbildung
schön und in der realen Beobachtung erhaben genannt werden
könne. Doch das Getümmel im Konferenzraum war danach so heftig, dass der Abbruch der
Tagung nur mit Mühe verhindert werden konnte.
Auch
wenn man bei ästhetischen Urteilen heute ohnehin nicht mit allgemeiner Zustimmung rechnen
kann, ist das Beispiel signifikant: Die Ergebnisse wie die Verfahren wissenschaftlicher
Erkenntnis sind heute mit so extremen Zumutungen verbunden, dass sie oft schon jene
ausgeglichene Distanz verhindern, die für die Ausbildung einer ästhetischen Erfahrung
unerlässlich ist. Und wo sie sich dennoch einstellt, hat die Wahrheit schon für sich
selbst eine so übermächtige politisch-moralische Ambivalenz, dass sich die spielerische
Entfaltung der Phantasie ganz von selbst verbietet. Also fehlt bereits die conditio sine
qua non für den Eintritt in eine ästhetische Erfahrung der Wahrheitsleistungen der
modernen Welt.
5. Das
Janusgesicht der Wissenschaft
Damit
kommen wir zu dem Schluss, dass die moderne Trennung des Wahren, Schönen und Guten durch
den hoch ambivalenten Charakter wissenschaftlicher Wahrheit gleichsam erzwungen worden
ist. Selbst wer ungerührt weiterhin unter der alten Prämisse einer systematischen
Verknüpfung von epistemischen und ethischen Leistungen zu denken versuchte, würde davon
durch das Janusgesicht der Wissenschaft alsbald abgebracht.
Dieser
Effekt muss sich noch verstärken, wenn man von hoch angesehenen Wissenschaftlern hört,
dass es gar keine Wahrheit gibt. Zwar mildert sich der erste Schreck, wenn der
Zusatz erfolgt, dass es auch das Gute der Ethik und das Schöne der Ästhetik nicht mehr
geben soll. Das hat deshalb eine beruhigende Wirkung, weil wenn alles bestritten
wird auch die alles abräumende These miterfasst und somit belanglos ist.
Streng
genommen aber gilt das bereits für die noch bis vor kurzem von jedem
fortschrittsbewussten Kultur- und Geisteswissenschaftler gern wiederholte Negation aller
Wahrheit durch Nietzsche. Wenn Nietzsches metaphysische Leugnung der Wahrheit wahr wäre,
würde sie sich augenblicklich selbst aufheben; wäre sie falsch, brauchte man sie erst
gar nicht zu beachten.
6.
Es giebt keine Wahrheit.
Die
populär gewordene These Nietzsches meint natürlich nicht, dass es überhaupt und unter
allen Umständen keine Wahrheit gibt. Er betont vielmehr ausdrücklich, dass es
richtige Aussagen geben können muss, wenn Verständigung und gemeinsames
Handeln möglich sein sollen. Zwar neigt er dazu, seine Position polemisch zu
übersteigern, so dass es tatsächlich so scheinen kann, als leugne er die Möglichkeit
zutreffender Aussagen überhaupt. Doch er behauptet lediglich, dass es keine metaphysische
Korrespondenz zwischen der Wahrheit eines Satzes und seinem wie immer auch
gemeinten Gegenstand geben könne.
Im Grunde
dient Nietzsches Wahrheitskritik der Radikalisierung einer Einsicht Kants: Wir können
nicht nur nichts über einen bleibenden ontischen Kern der Dinge ausmachen, sondern
müssen bereits die Rede von Dingen an sich für eine bedenkliche
Selbsttäuschung halten. Zu diesem Glauben aber werden wir durch den Glauben an die
Wahrheit verführt. Und um dem Schluss vom eigenen Glauben auf ein anderes Sein jede
Grundlage zu entziehen, wird die Polemik rhetorisch übersteigert, so dass ihr alle
Wahrheit zum Opfer zu fallen scheint.
Doch
man darf Nietzsche auch darin nicht wörtlich nehmen: Bestritten wird nur der
Essentialismus der Wahrheit, nicht aber die Wahrheit selbst und erst recht nicht
die offenkundige Tatsache, dass der Mensch die Wahrheit braucht. Welchen Sinn hätte es,
irgendwo nach dem Weg zu fragen, eine Rechnung zu verlangen oder einen Vortrag zu hören,
wenn man wirklich davon ausgehen müsste, dass die freundliche Auskunft, der Kassenbon
oder die um Klarheit und Schlüssigkeit bemühte Rede vollkommen selbstreferentiell, also
ohne eine überprüfbare Beziehung zur jeweils gegebenen Situa- tion wäre? Es müsste
alles schon sehr überraschend, verspielt oder ziemlich witzig sein, wenn wir den
mit Blick auf die Wahrheit belanglosen Leistungen Beachtung schenken sollten.
Und
selbst das Kuriose einer vollkommen irrigen Erklärung, das Unerhörte einer dreisten
Fälschung oder das Empörende einer absichtsvoll verzerrten Realität kann uns nur
deshalb eine gewisse ästhetisch-moralische Aufmerksamkeit abverlangen, weil wir
normalerweise eine zutreffende Wegbeschreibung, eine korrekte Rechnungslegung und einen
wenigstens um Wahrheit bemühten Vortrag hören wollen. Die Ästhetik kann uns ohnehin nur
fesseln, solange wir vom Ernst der Wahrheitssuche entlastet sind und vom Objekt her nicht
unter moralischen Ansprüchen stehen. Dazu aber müssen wir beides, Wahrheitsanspruch und
moralische Verbindlichkeit, erfahren haben.
7. Die
Trennung der Sphären
Man muss
nun aber zugestehen, dass weder vom Schrecken noch vom Fehlen der Wahrheit die Rede war,
als sich ihre Abtrennung von der Sphäre des Guten und Schönen vollzog. Immanuel Kant,
der wohl den größten Anteil an der methodologischen Trennung der drei Geltungssphären
hat, spricht von der Wahrheit noch in uneingeschränkter Anerkennung ihres hohen
Werts. Auch wenn er vom schlichten Aufklärungsoptimismus vieler seiner
Zeitgenossen weit entfernt ist, hat die Wahrheit für ihn einen verheißungsvollen Klang.
Sie ist mit dem Interesse des Menschen verbunden. Dies zumindest dann, wenn
die Wahrheit unter strikten Erkenntnisansprüchen steht, also jeweils kritisch
geprüft und gesichert wird.
Wenn
Kant die Kritik der reinen Vernunft mit der so hoffnungsvollen wie warnenden These enden
lässt, dass allein der kritische Weg [...] noch offen sei (B
884), setzt er auf die Wirksamkeit einer Wahrheit, die sich der Freiheit der
Kritik nicht entzieht (B XXXV) und die, wann immer sie gesucht, erhärtet oder verteidigt
wird, der Standhaftigkeit des einzelnen Menschen bedarf (B 24). Von der
Ambivalenz der Wahrheit im wechselvollen Auf und Ab der Geschichte, über deren
empirischen Ausgang sich Kant ohnehin keine Illusionen macht, ist in der Kritischen
Philosophie gar nicht die Rede. Tatsächlich hat er einen ganz anderen Grund für die
strikte methodologische Trennung zwischen wie er gerne sagt logischen,
praktischen und ästhetischen Urteilen.
8. Das
Subjekt als Funktion
Kants
Begründung ist überaus komplex und voraussetzungsreich. Deshalb könnte es aussichtslos
erscheinen, sie in wenigen Worten plausibel zu machen. Aber inzwischen sind wir längst
alle, auch ohne Parteibuch, zu Kantianern geworden. Die Abtrennung der drei
Urteilssphären ist ein scheinbar selbstverständliches Ordnungselement unserer eigenen
Weltwahrnehmung. Deshalb genügen wenige Sätze, um Kants Vorschlag zu charakterisieren:
Die
auf Wahrheit gerichteten Aussagen sind auf den erfahrenen Zusammenhang der Natur bezogen.
Ihnen liegen verschiedene sinnliche und geistige Vorleistungen des erkennenden Subjekts zu
Grunde, die man zu einem Teil durch logische Analyse, zum anderen durch die
transzendentallogische Untersuchung bewusst machen kann. Die logischen Regeln und die
transzendentalen Bedingungen sind Wahrheitskriterien, die erfüllt sein müssen, wenn es
zu einer empirischen Erkenntnis der Natur kommen können soll.
Die
empirische Erkenntnis ist das eigentliche Ziel der Wahrheitssuche, bei der sich aber nur
dann Erfolge einstellen können, wenn das erkennende Subjekt von sich und seinen
subjektiven Zuständen absieht, um allein auf die erkennbare Sache zu achten. Das Ich wird
auf die Funktion einer rein formalen Begleiterscheinung der sachhaltigen Erfassung der
gegenständlichen Welt reduziert, damit die Erkenntnis allein auf die Relationen der
erkannten Dinge, Zustände und Vorgänge bezogen bleibt. Dabei geht es primär um den
gesetzlichen Zusammenhang beob-achteter Wirkungen mit den ihnen zu Grunde liegenden
Ursachen. Alles ist auf den sachlichen Konnex der empirischen Daten bezogen.
Zwar
treten die Daten nur in der sinnlichen Anschauung von aufmerksamen Menschen hervor. Aber
das Menschliche zeigt sich hier lediglich in den allgemeinen Funktionen des Erkennens,
Sprechens und Handelns, die sich bei jedem tätigen und durchschnittlich gesunden
Erwachsenen finden. Das menschliche Individuum ist zwar eine unerlässliche Bedingung
einer jeden Erkenntnis, aber es zählt nur in jenen Leistungen, in denen es jedem anderen
(normalen) Exemplar seiner Gattung entspricht. Es ist nicht zuletzt die Erkenntnis selbst,
die uns darüber belehrt, dass es solche allgemeinen Funktionen des Denkens, Sprechens und
Handelns gibt, bei denen wir immer schon von individuellen Unterschieden abgesehen haben.
9. Soll,
nicht Sein
Wenn die
individuellen Differenzen zwischen den Individuen sachlich unerheblich sind, kann es auch
keine Rolle spielen, mit welcher Einstellung und welchen subjektiven Erwartungen jemand
Erkenntnis betreibt. Solange sich ein Ich auf die formale Kontrolle des jeweils Gedachten
beschränkt, solange es also keine sachlichen Widersprüche zulässt und sich nicht in
Selbstwidersprüche verstrickt, ist es für die empirische Naturerkenntnis nur insoweit
von Bedeutung, als es mit seiner Aufmerksamkeit anwesend ist. Im Übrigen aber kommt es
weder auf seine aktuelle Verfassung noch auf seine spezifische Schulung noch auf
individuelle Vorkenntnisse an. Also ist auch seine moralische Einstellung im Augenblick
der Erkenntnis unerheblich.
Das
ist nach Kant auch deshalb konsequent, weil die moralischen Urteile nicht durch die (in
ihnen natürlich auch enthaltenen) sachlichen Beschreibungselemente charakterisiert sind.
Sie weisen sich vielmehr durch ihren normativen Anspruch aus. Während die logische
Aussage nur ein (vorhandenes oder nicht vorhandenes) Sein konstatiert, spricht das
moralische Urteil eine normative Forderung aus. Es besteht in einem Gebot, das
vorschreibt, was getan werden soll.
Diese
aus dem alltäglichen Sprachgebrauch vertraute Differenz zwischen Sein und Sollen wird
philosophisch durch das von David Hume begründete Verbot verschärft, ein Sollen aus
einem Sein herzuleiten. Es ist also nicht nur der Geltungsbereich, sondern auch der
Geltungsursprung, in dem sich logische und moralische Aussagen voneinander unterscheiden.
Die Moral mit ihrem Anspruch, Gutes zu tun, hat somit nicht nur ein anderes Ziel, sondern
auch eine vollkommen andere Herkunft als die auf das Wahre bezogene Erkenntnis.
10.
Ausdruck einer rationalen Stimmung
Schließlich
haben wir noch die Aussagen, die sich auf das Schöne und Erhabene beziehen. Nach Kant
sind sie zwar auch, wie die Wahrheit und das moralisch Gute, auf die Freiheit des
Einzelnen gegründet, aber sie verbleiben ganz im Bereich subjektiver Geltung. Ihnen fehlt
die Allgemeingültigkeit, weil das sie tragende Subjekt sich nicht auf die Funktion der
bloßen Verknüpfung beschränkt. Es nimmt vielmehr seinen intellektuellen Gesamtzustand
als Indiz für die Korrespondenz zwischen sich und dem Reiz gebenden Gegenstand. Dadurch
hängt das ästhetische Urteil nicht von der in ihm natürlich auch enthaltenen
Wahrheit, sondern vom Zustand ab, in dem sich der ästhetisch wahrnehmende Mensch
im Augenblick der Erfahrung befindet.
Also
drückt das ästhetische Urteil auch keine Wahrheit über den als schön,
tragisch oder erhaben erlebten Sachverhalt aus, es untersteht
keiner moralischen, juridischen oder politischen Norm, sondern sagt lediglich, dass sich
der Mensch angesichts des Schönen in einer Stimmung befindet, in der ihm angesichts des
gleichen Gegenstands in vergleichbarer Lage eigentlich jedermann zustimmen müsste.
Da
sich diese (nur als Gefühl erlebte) Stimmung allein auf die Disposition zu
intellektuellen Leistungen des Menschen bezieht, kann sie als rational bezeichnet werden.
Sie ist nicht nur mitteilbar, sondern kann auch in der Erwartung geäußert werden, dass
Gleichgesinnte ebenso fühlen. Dennoch ist offenkundig kein Wahrheitsanspruch damit
verbunden. Wenn ich sage Die Rose ist schön, sage ich mindestens genauso viel
über mich selbst wie über die Rose. Die Wahrheit ist hingegen strikt auf den Sachverhalt
bezogen wenn nur das Subjekt in seiner kontrollierenden, Widersprüche vermeidenden
Funktion zur Verfügung steht.
11. Die
Wissenschaft als integraler Bestandteil der menschlichen Zivilisation
Kants
dis-positiver Analyse kann man auch heute noch einiges abgewinnen. Und dennoch wäre es
ein Missverständnis, würde man daraus die Konsequenz einer moralischen und ästhetischen
Neutralisierung der Wahrheit ziehen. Denn das Problem der Aufrichtigkeit
wissenschaftlicher Erkenntnis steht in personalen, politischen und humanitären
Zusammenhängen, in denen faktisch niemand auf der pünktlichen Einhaltung der
analytischen Grenzlinien bestehen kann. Was für das einzelne theoretische oder praktische
Urteil richtig ist, kann nicht einfach auf den Lebens- und Arbeitszusammenhang eines
Forschers übertragen werden. Es reicht vor allem nicht hin, um Regeln für die kritische
Selbstkontrolle der Wissenschaft zu begründen.
Wissenschaft
und Forschung sind zunehmend wichtiger werdende Elemente des gesellschaftlichen Lebens.
Sie unterstehen dem grundrechtlichen Schutz, sind damit aber auch auf eine freie,
selbstverantwortliche Entfaltung verpflichtet. Schon daraus resultiert für die sie
tragenden Personen nicht weniger als für die sie fördernden Institutionen eine
Verpflichtung, keiner anderen Logik zu folgen als der, die sich aus dem basalen Impuls der
Neugier und des fortschreitenden Wissens ergibt.
Die
Wissenschaft steht somit in allem, was in ihr geschieht, in den biographischen und
geschichtlichen Zusammenhängen des gesellschaftlichen Lebens. Sie ist ein integraler
Bestandteil der menschlichen Zivilisation, die nicht erst seit der Antike auf reflexive
Mechanismen moralischer und juridischer Prüfung angewiesen ist. Nehmen wir hinzu, dass
mit der zunehmenden Komplexität der wissenschaftlich-technischen Welt auch die seit
Jahrtausenden langsam wachsende Individualisierung sprunghaft zunimmt, ist augenblicklich
klar, dass die Systeme des Forschens, Lehrens und Lernens auf die verantwortliche
Teilnahme ihrer Träger angewiesen sind. In ihrem Kontext müssen einzelne Aussagen
juridisch und moralisch zugerechnet werden können, wenn sie im aktuellen
Wirkungszusammenhang als verlässlich angesehen werden sollen.
Letztlich
muss sich die Wahrheit wohl auch an ästhetischen Kriterien einer den ganzen Menschen
umfassenden Einbindung in eine von ihm als mit ihm übereinstimmend begriffenen Welt
messen lassen. Denn wie anders soll in einem grenzenlosen Kosmos des Wissens die auf
sinnliche Momente angewiesene Überzeugungskraft von Thesen und Theorien zustande kommen,
wenn nicht eine sinnliche Einstimmigkeit uns etwas anzeigt, was uns betrifft? Und nur wenn
uns etwas hinreichend wichtig erscheint, wenn uns etwas in einem Kontext, dem wir selber
zugehören, entspricht, kann eine Aussage sinnvoll sein. Nur sinnvolle Aussagen können
ernsthaft unter Wahrheitsansprüchen stehen.
12.
Innere Übereinstimmung mit der Welt
Die
Ganzheit, die der Mensch im Erleben, Denken und Handeln in Anspruch nimmt, hat ihr Pendant
in der von ihm ästhetisch erfahrenen, logisch gedachten und praktisch behandelten Welt.
Da wir diese Korrespondenz aufs Ganze gesehen nicht in eindeutigen Begriffen
denken können, gehören wir ihr nur in einer rationalen Stimmung zu, über die wir uns zu
verständigen haben, wenn wir darin gemeinsam wachsen wollen.
Das
hört sich vermutlich geschwollen an. Aber jeder, der sein Kind ein Musikinstrument lernen
lässt, es mit ins Museum nimmt oder ihm die Schönheiten der Natur vor Augen führt,
sucht es durch Mitteilung und Anregung zur eigenen Tätigkeit in einen ästhetischen
Kosmos einzuführen, an dem sich die Entfaltung der humanen Anlagen orientiert. Die
Mitteilung der ästhetischen Empfindung ist eine Bedingung für ihre Entfaltung. Wer sich
darin versucht, wird erfahren, dass er nicht nur einem Anderen Hilfestellung gibt, sondern
selber dabei wächst.
Auch
die Wissenschaft, so meine ich, kommt ohne ästhetische Erziehung nicht aus. Sie muss eine
Schule des Stils, der formalen Eleganz ihrer Beweise und Argumente, der prägnanten
Darstellung nach außen sowie der Sensibilität vor allem für das ausbilden, was sie noch
nicht begriffen hat.
13.
Wahrheit nicht nur im Satz
Entscheidend
aber ist, dass die Wissenschaft nicht in einer Theorie besteht, die sich auf einen Satz
reduzieren ließe. Es ist stets eine Vielzahl von Aussagen, die auf Beobachtungen,
über-liefertes Wissen, methodologische Voraussetzungen und zahllose Schlussfolgerungen
gründen. Sie sind jeweils im Zusammenhang zu entwickeln und zu prüfen, setzen Lehren und
Kenntnisse voraus, die von anderen stammen, ohne dass man alle Quellen und Schlüsse
selber nachprüfen könnte. Große Bestandteile des wissenschaftlichen Wissens muss man
auf Treu und Glauben annehmen. Wer gar kein Vertrauen in irgendeine Autorität aufbringen
kann, findet vermutlich nie in eine Disziplin hinein.
Schließlich
ist man auch in der Sammlung, Auswertung, Ordnung und Weitergabe des Wissens auf die
Kooperation mit anderen angewiesen. Die wiederum wird sich gar nicht erst einstellen
und schon gar nicht als tragfähig erweisen , wenn die in ihr verbundenen
Individuen nicht eine minimale Verlässlichkeit untereinander gewährleisten. Also
unterstellen wir bei den Aussagen Einzelner, auch wenn sie sich noch so sehr auf ein
Detail beschränken, die Aufrichtigkeit in der Mitteilung und die Redlichkeit bei der in
allem reflexiv mitlaufenden kritischen Prüfung.
14.
Tugend hat sich im Alltag zu bewähren
Wenn
manche das moralische Fundament der wissenschaftlichen Arbeit übersehen, dann hat das
vermutlich seinen Grund darin, dass sie zu hoch von den ethischen Forderungen denken.
Gewiss hat die Moralität mit den letzten Fragen des humanen Selbstverständnisses zu tun;
es geht um Besonnenheit, Aufrichtigkeit, Tapferkeit und Gerechtigkeit. Ich bin auch der
Letzte, der bestreitet, dass diese Tugenden ihren Wert vornehmlich in den existentiellen
Lagen des Daseins beweisen.
Das
heißt aber nicht, dass sie auf die extremen Situationen des Lebens beschränkt sein
müssen! Sie können schon bei einer physikalischen Messung, einer archäologischen
Grabung, einer demoskopischen Befragung oder einer statistischen Textanalyse gefordert
sein, wo es nur auf die Genauigkeit und Verlässlichkeit einer Beobachtung ankommt. Jeder
weiß, wie schwierig es sein kann, unter Kollegen oder gegenüber Vorgesetzten eine
deutlich abweichende Meinung zu vertreten. Wo es aber im Interesse der Wahrheit nötig
ist, braucht man die Zivilcourage, um es auch zu tun. Und was macht man ohne Selbstachtung
und Gerechtigkeit, wenn man in der erwünschten Konkurrenz mit einem Kollegen um ein
Forschungsergebnis, den einmaligen Zugang zu einem Dokument oder um die Zuerkennung eines
Preises steht?
Das
aber könnte schon wieder als Zuspitzung verstanden werden. Deshalb ist hervorzuheben,
dass gerade die alltägliche Kommunikation in Forschung und Lehre eine persönliche und
politische Berechenbarkeit verlangt, die ohne ethische Maximen nicht auskommt. Folglich
sind Wahrheitssuche, Wahrheitsprüfung und Wahrheitsvermittlung an sittliche Bedingungen
gebunden, die den gesamten Prozess der individuellen und institutionellen Bemühung um
wissenschaftliche Erkenntnis an ethische Prinzipien binden. Mit Blick auf die Organisation
von Wissenschaft gilt somit, dass sich Wahres und Gutes nicht definitiv trennen lassen.
15. Die
Trennung von Sein und Sollen
Die These
von der individuellen und institutionellen Korrespondenz von Wahrheit und Redlichkeit wird
durch eine Einsicht gestützt, die ich schon seit längerem der jüngeren philosophischen
Tradition entgegenstelle. Die methodologische Trennung von Sein und Sollen ist eine große
Errungenschaft der aufgeklärten Wissenschaft. Sie hat uns einsehen gelehrt, warum die
Wissenschaften sowohl von religiösen Erwartungen wie auch von allgemeinen moralischen und
politischen Prämissen unabhängig sind. In den durchschnittlichen, nicht individuell
verantworteten Aussagen über natürliche und gesellschaftliche Vorkommnisse sind Sein und
Sollen voneinander getrennt. Mit der Tatsache, dass es regnet, ist noch nicht zwingend
vorgeschrieben, dass man den Schirm aufspannen soll. Mit dem biologischen Faktum der
Selbsterhaltung hat man noch keine Norm, die für alle gültig ist. Wer über viel Macht
verfügt, ist damit noch nicht im Recht. Es gibt eine methodologische Differenz zwischen
deskriptiven und präskriptiven Aussagen, die es verbietet, das eine aus dem anderen
abzuleiten.
Wie
bereits erwähnt, gehört diese Einsicht seit David Hume zum festen Instrumentarium der
Philosophie. Sie hat Kants scharfe Trennung zwischen theoretischer und praktischer
Philosophie (damit auch zwischen dem Wahren und Guten) motiviert, hat wesentlich zur
Skepsis gegenüber der aristotelischen Ethik und dem ihr folgenden thomistischen
Naturrecht beigetragen. Sie begründet bis heute die Abwehr einer evolutionären Ethik.
Wer gegen diese Einsicht verstößt, begeht, wie es heißt, einen naturalistischen
Fehlschluss.
16. Die
individuelle Einheit von Sein und Sollen
Und
dennoch: Aus der Tatsache, dass so gut wie alle Philosophen an den natu-ralistischen
Fehlschluss glauben, folgt noch lange nicht, dass er auch in allen Fällen vorliegt,
in denen sie ihn für gegeben halten. Ich jedenfalls bin der Überzeugung, dass er in dem
für die Moralität entscheidenden Fall, nämlich im Schluss vom deskriptiv erschlossenen
Selbstverständnis eines Menschen auf das präskriptiv von ihm selbst geforderte Handeln,
nicht gegeben ist.
Wenn
ich mich als Experimentator in einem Labor oder als Sprachstatistiker über meinem Text,
als Prüfer in einem Examen, als Forscher in einem Team oder einfach nur als junges
Akademiemitglied verstehe, dann folgt aus diesem Sachverhalt, dass ich mich in den
entsprechenden Situationen auch so verhalte, wie man es von mir in meiner Funktion
erwartet. Hier haben wir eine empirisch gegebene Rolle, die im Fall der individuellen
Identifikation zu normativen Konsequenzen führt.
17.
Wahrheit aus dem Anspruch auf Sachlichkeit
Die
einzige Bedingung, die bei der Verknüpfung zwischen Rollenverständnis und normativer
Konsequenz gesetzt werden muss, ist die der Ernsthaftigkeit: Ich muss wirklich ein
Experimentator, ein fairer Prüfer, ein verlässliches Teammitglied oder ein
hoffnungsträchtiges junges Akademiemitglied sein wollen, damit die mit dem Status
verbundenen Normen auch für mich selber verbindlich sind. Also brauche ich nur
festzuhalten, dass jeder, der sich ernsthaft als Forscher und Lehrer versteht, aus eigenem
Anspruch verpflichtet ist, sich an das zu halten, was den Kern von Forschung und Lehre
ausmacht.
Was
aber ist es, wozu sich jeder Wissenschaftler in Konsequenz seiner ernsthaft betriebenen
Tätigkeit verpflichtet weiß? Es ist nicht mehr und nicht weniger als dies: Jeder suche
der Wahrheit so nahe wie möglich zu kommen und dort, wo er glaubt, ihr nahe zu sein, auch
bei ihr zu bleiben.
Darin
liegt die ganze Moral der Wissenschaft, und jeder, der wissenschaftlich arbeitet, ist ihr
bereits vom Anspruch seiner Arbeit her verpflichtet. Die Moralität folgt hier aus dem
Verlangen nach Sachlichkeit, die ich von mir selbst vor mir selbst und vor anderen
verlange.
18. Logik
der Sache
Die
Besonderheit dieser schlichten Begründung liegt darin, dass sie allein aus der Logik der
beruflichen Arbeit folgt. Es bedarf keiner von außen herangezogenen Prämissen, keiner
für sich gewonnenen, allgemeinen Ethik, die dann in einem separaten Akt der Anwendung auf
den speziellen Bereich der Wissenschaft übertragen werden müsste, um zu Aussagen über
ethisches Verhalten in den Wissenschaften zu gelangen. Es genügt vollkommen, wenn man
sich auf die mit jeder Wissenschaft ohnehin gegebenen Ansprüche einlässt, um dann
lediglich die nahe liegenden Konsequenzen zu benennen, die sich bei auftretenden Problemen
eigentlich von selbst verstehen. Man braucht streng genommen nur auf die Logik der Sache
zu achten, um zu wissen, was in den moralisch sensiblen Lagen zu tun ist.
Logik
der Sache ist dabei freilich nicht das intellektuelle Gerüst, das wie ein
Kristallgitter in den Dingen selber liegt. Zu dieser Logik kommt es natürlich nur unter
den Bedingungen der Erkenntnis, und sie zeigt sich nirgendwo anders als im Dreieck von
Gegenstand, Mitwelt und eigenem Selbst. Fassen wir das Selbstbewusstsein nicht als einen
internen Zustand eines Subjekts, nicht als isolierende Aufmerksamkeit des Selbst, sondern
als die soziomorphe Struktur eines Verhaltens, in dem sich ein Ich unter Bezug auf eine
Sache auf seinesgleichen richtet, dann ist die Logik der Sache eben die Form, in der wir
einem Sachverhalt gerecht werden können. Entscheidend an dieser Logik ist also unsere
ausdrückliche Beziehung auf sie.
19. Bei
der Sache sein
Das ist
der übliche und gleichsam natürliche Anspruch, unter dem sich das alltägliche Arbeiten
durchschnittlich vollzieht. Wann immer uns etwas interessiert, sind wir ganz von selbst
bei der Sache und damit auch schon unmittelbar bei den Anderen, von
denen wir unterstellen, dass sie uns im Bezug auf die anschaulich gegebene oder
begrifflich gefasste Sache unmittelbar verstehen. Erst im Fall einer Störung im
kommunikativen Dreieck von Ich, Meinesgleichen und Gegenstand habe ich zu prüfen, welche
Faktoren dafür verantwortlich sind und welche Korrektur möglich ist. Hat die Störung
ihren Grund in der mangelnden praktischen Konsequenz des jeweils handelnden Ich, liegt
eine moralische Störung vor, die sich durch bewusste Rückkehr zur Sachlichkeit beheben
lässt?
Wenn
ein Individuum wirklich erkennen will, muss es bei der Sache sein. Darin haben wir eine
Bedingung der Wahrheit, auf die wir im Zweifelsfall zurückgehen können müssen und die
dann nicht nur als ein individuelles, sondern auch als ein allgemeines Kriterium
verlässlicher Wahrheit angesehen werden kann. Bereits in diesem Rückgang liegen Wahrheit
und Aufrichtigkeit, Logik und Ethik dicht bei einander. Und aufs Ganze gesehen, spielen
auch ästhetische Formelemente in den Stil ein, mit dem wir bei der Wahrheit zu bleiben
versuchen.
Nur
deshalb ist es unter Umständen auch nicht leicht, die Wahrheit zu sagen. Und wo wir uns
bereits von ihr entfernt haben, ist es besonders schwer, zu ihr zurück zu kehren. Das
lehrt der Umgang mit einer ungedeckten Behauptung, einer vollzogenen Unaufrichtigkeit oder
einer manifesten Fälschung. Dennoch bedarf es keines großen Aufwands, um wenigstens für
sich selbst zu wissen, was mit Blick auf die Wahrheit getan werden soll. Die Moral liegt
darin, dass man die Logik der Sache zur Geltung bringt.
20.
Bereichsethiken
Da sich
ein Sachverhalt in unterschiedlichen Kontexten jeweils anders darstellen kann, ist es
heute üblich geworden, jedem größeren Handlungsfeld seine eigene Ethik zu verordnen.
Man spricht von Wirtschafts-, Medizin- und Bioethik und hat entsprechende Kombinationen
für die Technik, das Ökosystem oder für die Politik. Daher wäre jeder im Recht, der an
dieser Stelle einen Essay über Wissenschafts-ethik erwartet hätte.
Die
Bereichsethiken haben ihren guten Sinn. In den modernen Gesellschaften haben wir relativ
eigenständige Teilsysteme gesellschaftlichen Handelns, die ihre eigene Rationalität
ausbilden müssen. Da sie alle vergleichsweise neu sind und noch keine eigenen Traditionen
des Wertens und Entscheidens ausbilden konnten (uns somit nicht ohne weiteres auf die
älteren ethoi eines Standes oder eines Berufs zurückgreifen können), müssen sie ihre
Kriterien neu begründen und in eigenen Konventionen verbindlich machen. Die Zahl der
kodifizierten Kon-ventionen in der wissenschaftlich-techni-schen Zivilisation ist seit
1950 sprunghaft angestiegen.
Der
Vorzug solcher Regelungen ist, dass die ethischen Grundsätze näher an die betroffenen
Handlungsträger heranrücken. Doch wenn wir sehen, auf welche Gründe sich die speziellen
Ethiken stützen, kommt eben das zum Vorschein, was ich unter den alten Begriff der Natur
der Sache gebracht habe. Deshalb verzichte ich darauf, die Grundzüge einer
Wissenschaftsethik zu skizzieren und belasse es bei der Feststellung, dass Wahrheit
verpflichtet.
21. Die
gesellschaftliche Relevanz
Es wird
bezweifelt, ob meine primär auf den Einzelnen ausgerichteten Überlegungen eine Bedeutung
für die gesellschaftliche Praxis haben. Es fällt mir nicht leicht, den Zweifel zu
verstehen. Denn erstens gibt es kein gesellschaftliches Handeln, das nicht von Individuen
getragen wäre. Also muss es von Bedeutung sein, was Einzelne von sich verlangen und was
sie von sich aus unter Selbstansprüchen tun. Jedenfalls ist das die Prämisse einer jeden
Ethik. Und zweitens sind meine Überlegungen weit davon entfernt, in irgendeiner
Konkurrenz zu sozialen oder gar rechtlichen Regelungen zu stehen. Kein gesellschaftliches
Zusammenleben von Menschen kommt ohne Konventionen aus; keine Institution erst
recht keine moderne kann auf das Recht verzichten.
Wo
rechtliche Regelungen nötig sind, da hat man philosophisch nur darauf zu achten, ob sie
gut begründet sind. Ihre Begründung aber kann schwerlich unabhängig von den
Selbstansprüchen der betroffenen Individuen sein. Gewiss, die anspruchsvolle
Selbstbestimmung der Individuen trägt nicht alles: Man hat sein Augenmerk auf gegebene
Traditionen, auf dominierende Sachgesetzlichkeiten, auf gültige rechtliche Konditionen
oder auf mögliche politische Ziele zu richten. Das gehört zu den Aufgaben einer
Begründung rechtlicher Maßnahmen.
Solche
Maßnahmen sind unerlässlich, aber sie dürfen nicht das einzige Thema sein. Es muss
möglich sein, sich auf die moralische Frage zu beschränken. Und die lautet nun einmal
(in der Fassung Immanuel Kants): Was soll ich tun? Wer sich eine solche Frage
stellt, der gesteht sich damit selber ein, dass es zunächst und in allem auf ihn selbst
ankommt. Und auf mich selbst bezogen kann die Wissenschaftsethik, selbst in den
hochkomplexen Institutionen moderner Forschung und Lehre auf die einfache These gebracht
werden: Wer nach Wahrheit strebt, hat sich auch selbst an sie zu halten. Kurz: Wahrheit
verpflichtet.
Autor
Volker Gerhardt ist Professor für Philosophie an der
Humboldt-Universität zu Berlin und als Vizepräsident der Berlin-Branden- burgischen
Akademie der Wissenschaften zuständig für die Langzeitvorhaben der BBAW.
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Mit Urteil vom 12.
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