Frankfurter Schule

Hans-Christoph Schmidt am Busch:

Axel Honneth

Axel Honneth, 1949 in Essen geboren, ist Professor für Sozialphilosophie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und Direktor des Frankfurter Instituts für Sozialforschung. Er steht in der Tradition der Kritischen Theorie, die er anerkennungstheoretisch zu erneuern versucht. All seine theoretischen Bemühungen, so hat er kürzlich selbst erklärt, verfolgen das Ziel, „mit Hilfe des Anerkennungsbegriffs die normativen Grundlagen zu gewinnen, auf denen das Unternehmen einer Gesellschaftskritik gegründet werden kann“ (5, 333). Dieses – inzwischen international diskutierte – Theorieprojekt hat Honneth zunächst in der 1992 erschienenen Studie Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte (5) in Angriff genommen. Seitdem hat er seine Theorie in zahlreichen Aufsätzen weiterentwickelt (siehe Die zerrissene Welt des Sozialen (2) und Das Andere der Gerechtigkeit (3)). Als Gesamtdarstellung von Honneths aktueller Gesellschaftstheorie ist die Studie „Umverteilung als Anerkennung“ (in: Umverteilung oder Anerkennung? (7)) anzusehen; Präzisierungen und Weiterführungen zu ihr finden sich in einigen fast zeitgleich erschienenen kürzeren Texten (5, 303-341; 6).  
Honneths Gesellschaftstheorie versteht sich zugleich als Versuch einer Aktualisierung von Hegels praktischer Philosophie, wie sowohl der Kampf um Anerkennung (vgl. Teil I) als auch eine aktuelle Studie zur Hegelschen Rechtsphilosophie (Leiden an Unbestimmtheit. Eine Reaktualisierung der Hegelschen Rechtsphilosophie (4)) dokumentieren. Das hiermit vorgelegte Theorieportrait hat ein systematisches Interesse und bezieht sich auf die aktuelle Gestalt von Honneths Gesellschaftstheorie; die ideengeschichtlichen Bezüge und früheren Fassungen dieser Theorie können leider nicht eingehend behandelt werden. 

coverDie zwei Elemente der kritischen Gesellschaftstheorie

Eine kritische Gesellschaftstheorie hat nach Honneth den folgenden beiden Erfordernissen zu genügen: Sie muss erstens in der Lage sein, aktuelle soziale Auseinandersetzungen angemessen zu analysieren; zu diesem Zweck habe sie die moralischen Ansprüche und Erwartungen, die der Einzelne an die Gesellschaft richtet und deren Nichterfüllung er als Unrecht wahrnimmt, konsistent zu rekonstruieren. Zweitens muss sie kategoriale Mittel bereitstellen, die eine ethische Prüfung der fraglichen Ansprüche und Erwartungen ermöglichen. Demnach beinhaltet eine kritische Gesellschaftstheorie ein deskriptives und ein normatives Element; sie ist sowohl Sozialtheorie als auch politische Ethik. In diesem Sinne versteht Honneth sie als „grand theory“ (7, 11). 

Mit diesem Theoriekonzept wendet sich Honneth zum einen gegen Marx und die marxistische Philosophie, zum anderen gegen jeden – ob in liberaler oder feministischer Tradition stehenden – Versuch, gerechtigkeitstheoretische Fragen ohne Analyse des motivationalen Hintergrunds sozialer Konflikte zu untersuchen. Ist ein solcher Versuch nach Maßgabe des ersten der oben genannten Erfordernisse abstrakt, so erfüllt der Marxismus aufgrund seines „Antinormativismus“ (7, 152) nach Honneth keines der beiden Kriterien, denen eine kritische Gesellschaftstheorie seines Erachtens zu genügen hat. Das zeige sich zum einen auf der Ebene der Gesellschaftstheorie, zum anderen im Fehlen einer politischen Ethik: Anstatt „die normativen Quellen sozialen Unbehangens“ (7, 152) zu identifizieren, habe der Marxismus mit der Arbeiterklasse einen zweckrationalen kollektiven Akteur konstruiert; und anstatt diese Quellen in einem gerechtigkeitstheoretischen Diskurs zu legitimieren, habe er eine Ersetzung normativer durch geschichtsphilosophische Argumente vorgenommen. Diese Kritik trifft nach Honneth auch die in Marxscher Tradition stehende frühe Frankfurter Schule. 

coverSozialtheorie

Nach Honneth ist es der Begriff der Anerkennung, mit dem sich die in sozialen Konflikten konstitutiven individuellen Erwartungen und Ansprüche adäquat analysieren lassen. Unter Bezugnahme auf aktuelle soziologische Untersuchungen vertritt Honneth die These, „dass die Erfahrung des Entzugs von sozialer Anerkennung, von Entwürdigung und Mißachtung, im Zentrum eines sinnvollen Begriffs gesellschaftlich verursachten Leids und Unrechts zu stehen hat“ (7, 156). Weil eine Erfahrung sozialen Unrechts seines Erachtens genau dann vorliegt, wenn gesellschaftliche Akteure „Aspekte ihrer Persönlichkeit mißachtet sehen, auf deren Anerkennung sie ein Anrecht zu haben glauben“ (7, 156), kann Honneth erwarten, mit einem hinreichend differenzierten Anerkennungskonzept „soziale Unrechtserfahrungen im ganzen kategorial zu entschlüsseln“ (7, 157; meine Hervorhebung). 

Damit vertritt Honneth die sozialontologische These, dass die gesellschaftliche Wirklichkeit normativ verfasst ist. In der Tat wird jede Gesellschaft nach seiner Auffassung durch Interaktionsbeziehungen konstituiert, die „in unterschiedlichen Prinzipien der reziproken Anerkennung verankert sind“ (7, 173). Aus diesem Grunde sind es normative Erwartungen, die der Einzelne an die Gesellschaft richtet und deren Missachtung er als Unrecht wahrnimmt. Eine so verstandene soziale Wirklichkeit – so lautet Honneths Schlussfolgerung – lässt sich adäquat nur durch eine „normativ gehaltvolle Gesellschaftstheorie“ (7, 160) analysieren, deren Grundbegriffe auf eben diese Erwartungen zugeschnitten sind. Deshalb sieht Honneth in der Kategorie der Anerkennung einen sozialphilosophischen „Schlüsselbegriff“ (7, 7).Der Mensch ist für Honneth in dem Sinne ein soziales Wesen, dass „nur jene Sozialbeziehungen, die Einstellungen wechselseitiger Anerkennung verlangen, zur Ausbildung von Aspekten der positiven Selbstbeziehung beitragen“ (7, 169). Hieraus folgert er, dass die Teilnahme an den gesellschaftlich ausgebildeten Anerkennungsverhältnissen eine „notwendige Voraussetzung“ (7, 209) für eine intakte individuelle Identitätsbildung bzw. für die Ausbildung eines positiven individuellen Selbstverhältnisses ist. Allerdings vertritt Honneth, wie er selbst betont (vgl. z.B. 5, 310), damit nur in formaler Hinsicht einen anthropologischen Standpunkt. Welchen Inhalt die Anerkennungserwartungen haben, hänge nämlich von der Struktur der Gesellschaft ab, der die fraglichen Personen angehören; in dieser Hinsicht seien die menschlichen Bedürfnisse und Erwartungen veränderbar.  

Für die moderne bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft sind nach Honneth drei Anerkennungsprinzipien konstitutiv: die Liebe, die Rechtsgleichheit und die individuelle Leistung. Aktualisiert werden sie in ihnen entsprechenden „Anerkennungssphären“. Hierunter versteht Honneth Interaktionsräume, die zwar institutionell strukturiert, jedoch – wie er gegen Hegel betont – grundsätzlich institutionell variabel, also geschichtlich veränderbar sind. Umgekehrt sind Institutionen für Honneth Verkörperungen von Anerkennungsprinzipien, und zwar in der Regel von mehreren solcher Prinzipien. 
Ein Anerkennungsprinzip ist die Liebe für Honneth deshalb, weil die Praxis der Fürsorge und Zuneigung eine Bejahung des Anderen als leiblich-bedürftiges Wesen beinhaltet. Eine entsprechende Anerkennungssphäre, institutionalisiert in der bürgerlichen Ehe und der Kindheit, bildet sich seines Erachtens mit der Entstehung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft aus. Das gilt auch für den modernen Rechtsstaat, den Honneth als Institutionalisierung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit versteht. Rechtsgleichheit sei ein Prinzip reziproker Anerkennung, weil die sie praktizierenden Akteure einander (grundsätzlich) als Träger gleicher Rechte und Pflichten behandelten. Schließlich liege der mit der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft sich etablierenden Statusordnung das Prinzip der individuellen Leistung zugrunde. Nach Maßgabe dieses Prinzips ist die soziale Wertschätzung des Einzelnen   eine Funktion der gesellschaftlichen Nützlichkeit der von ihm erbrachten Leistungen. 

Soziale Konflikte versteht Honneth als Kämpfe um Anerkennung, genauer: als Auseinandersetzungen um eine angemessene Interpretation der gesellschaftlich konstitutiven Anerkennungsprinzipien. Diese Prinzipien – so behauptet er damit – werden von den in einem sozialen Konflikt befindlichen gesellschaftlichen Akteuren für legitim erachtet und als Rechtfertigungsinstanz behandelt; die fragliche Auseinandersetzung hat demnach eine von den beteiligten Personen(gruppen) geteilte argumentative Basis. Möglich ist sie nach Honneth deshalb, weil es keine gleichsam neutrale, von Wertungen freie Auslegung und Anwendung der fraglichen Prinzipien gebe; vielmehr erfolge ihre „jeweilige Anwendung <...> stets im Lichte von kulturellen Interpretationen von Bedürfnissen, Ansprüchen oder Fähigkeiten“ (7, 188).     Einer solchen Auseinandersetzung liegt nun nach Honneth die Auffassung einiger gesellschaftlicher Akteure zugrunde, dass die gesellschaftlich praktizierte Auslegung der Anerkennungsprinzipien eine nach Maßgabe derselben nicht zu rechtfertigende Geringschätzung spezifischer eigener Fähigkeiten beinhalte. Aus den genannten Gründen seien soziale Konflikte Kämpfe um Anerkennung, die, „so lässt sich zugespitzt sagen, in Form einer Austragung der moralischen Dialektik von Allgemeinem und Besonderem [progredieren]: denn stets kann wieder unter Anwendung eines allgemeinen Prinzips der wechselseitigen Anerkennung eine je spezifische, relative Differenz eingeklagt werden, die normativ eine Erweiterung der eingespielten Anerkennungsverhältnisse erzwingt“ (7, 180f.). 
Die „moralische Dialektik von Allgemeinem und Besonderem“ illustriert Honneth am Beispiel von Verteilungskonflikten. Nach seiner Auffassung handelt es sich hierbei um Anerkennungskämpfe, die unter Geltendmachung der Grundsätze der Rechtsgleichheit oder der individuellen Leistung ausgetragen werden (können). Diese Prinzipien sind für die gesellschaftlichen Akteure selbst die Legitimationsinstanz ihrer Forderung nach Umverteilung oder Beibehaltung der Verteilung ökonomischer Ressourcen. Eine Umverteilung derselben, mithin von sozialer Wertschätzung, findet also nur dann statt, wenn mindestens eines der beiden Anerkennungsprinzipien in veränderter Weise gesellschaftlich interpretiert wird. So liege sozialstaatlichen Maßnahmen, die der Einkommenssicherung im Fall von Krankheiten, Unfällen oder Arbeitslosigkeit dienen, die gesellschaftliche Auffassung zugrunde, dass die entsprechenden individuellen Ansprüche eine notwendige Bedingung für eine autonome Lebensführung seien, und die Grundlage einer Anerkennung der Hausarbeit und Kinderbetreuung als Arbeit im ökonomischen Sinne sei eine entsprechende gesellschaftliche Interpretation des Leistungsprinzips.  

Die damit skizzierte anerkennungstheoretische Analyse sozialer Konflikte bildet das deskriptive Element der Honnethschen Gesellschaftstheorie. Sie entspricht dem ersten der eingangs genannten beiden Erfordernisse, denen eine kritische Gesellschaftstheorie zu genügen habe. Den „großen Vorteil“ (7, 189) der in Rede stehenden Analyse sieht Honneth darin, dass sie die Möglichkeit einer „internalistischen“ (5, 334) Gesellschaftskritik eröffnet, die ihre Maßstäbe den von den Gesellschaftsmitgliedern geteilten normativen Überzeugungen entnimmt. Zugleich aber räumt er ein: „[D]amit ist natürlich weder über die moralisch ‚richtige’ Praktizierung dieser Anerkennungsprinzipien noch gar    über deren moralische Legitimität im Ganzen schon etwas ausgesagt.“ (7, 189) Sollen solche Aussagen getroffen werden können, so muss die kritische Gesellschaftstheorie zugleich ein normatives Element enthalten, mithin eine politische Ethik sein. Damit bekräftigt Honneth das eingangs genannte  zweite Kriterium, das eine kritische Gesellschaftstheorie zu erfüllen habe. Worin besteht das normative Element seiner eigenen Gesellschaftstheorie? Welche politische Ethik vertritt Axel Honneth?

coverPolitische Ethik

Den Ausgangspunkt von Honneths ethischer Reflexion bildet der folgende sozialtheoretische Befund: Da die Teilnahme an Interaktionen, die durch die gesellschaftlich verankerten Prinzipien reziproker Anerkennung strukturiert sind, eine notwendige Bedingung für eine intakte individuelle Identitätsbildung ist, legitimieren sich Gesellschaften aus Sicht ihrer Mitglieder nach Maßgabe ihrer Fähigkeit, „verlässliche Beziehungen der wechselseitigen Anerkennung auf unterschiedlichen Ebenen zu gewährleisten“ (7, 205). Dementsprechend könne sich die „normative Integration von Gesellschaften auch nur auf dem Weg der Institutionalisierung von Anerkennungsprinzipien [vollziehen], die nachvollziehbar regeln, durch welche Formen der wechselseitigen Anerkennung die Mitglieder in den gesellschaftlichen Lebenszusammenhang einbezogen werden“ (7, 205). Aus diesem deskriptiven Befund ergibt sich für Honneth die Konsequenz, dass „eine politische Ethik oder Gesellschaftsmoral auf die Qualität der gesellschaftlich gewährleisteten Anerkennungsbeziehungen zugeschnitten sein muss: die Gerechtigkeit oder das Wohl einer Gesellschaft bemisst sich an dem Grad ihrer Fähigkeit, Bedingungen der wechselseitigen Anerkennung sicherzustellen, unter denen die persönliche Identitätsbildung und damit die individuelle Selbstverwirklichung in hinreichend guter Weise vonstatten gehen kann“ (7, 205f.). Nach Maßgabe von Honneths Analyse der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft hat sich eine politische Ethik heute an den für diese Gesellschaftsform konstitutiven Anerkennungsprinzipien zu orientieren. Dementsprechend sind es die Grundsätze der Liebe, der Rechtsgleichheit und der persönlichen Leistung, durch die unter den Bedingungen der Moderne die „Idee der sozialen Gerechtigkeit“ (7, 207) zu explizieren sei. 

Die damit vorgenommene Ableitung der Prinzipien der politischen Ethik aus den Erfordernissen der Sozialintegration ist nach Honneth genau dann gerechtfertigt, wenn die fraglichen Erfordernisse eine „stabile“ Entsprechung in den „Erwartungshaltungen der vergesellschafteten Subjekte“ (7, 206) haben. Diese Bedingung ist seines Erachtens im vorliegenden Fall erfüllt. Die für die bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft charakteristischen Anerkennungserwartungen seien nämlich „nicht einfach <...> empirisch gegebene Interessen“; vielmehr sei es – wie Honneth unter Rückgriff auf ein Habermas’sches Konzept schreibt – „nicht ganz falsch, hier von ‚quasi-transzendentalen Interessen’ der menschlichen Gattung zu sprechen“ (7, 206).

Seine Theorie sozialer Gerechtigkeit ist, wie Honneth selbst äußert, auf eine „Konzeption des guten Lebens“ angewiesen. Um von der These, dass eine gerechte Gesellschaft (allen) ihren Mitgliedern eine intakte Identitätsbildung, mithin eine gelingende Selbstverwirklichung, zu ermöglichen habe, zu der These zu gelangen, dass eine gerechte Gesellschaft (allen) ihren Mitgliedern die Partizipation an denjenigen Interaktionen, durch welche die für sie konstitutiven Anerkennungsprinzipien aktualisiert werden, zu ermöglichen habe, bedarf es in der Tat einer „wie auch immer bruchstückhaft entwickelte[n] Konzeption des persönlichen Wohlergehens“ (7, 211), durch die die Bedingungen identifiziert werden, die für eine intakte persönliche Identitätsbildung und gelingende individuelle Selbstverwirklichung notwendig sind. Eine solche Konzeption ist nun nach Honneth „stets vorgriffshaft“ (7, 212): „Wir entwerfen eine solche Theorie zwar im Lichte all des uns zur Verfügung stehenden Wissens, können aber nicht die Hoffnung haben, sie jemals durch empirische Befunde oder theoretische Annahmen vollständig gedeckt zu sehen.“ (7, 212f.) Dementsprechend könne auch die von ihm vertretene Anerkennungstheorie „nur den Status eines hypothetisch generalisierten Entwurfs des guten Lebens“ (7, 212) haben. 

coverPräzisierungen und Weiterentwicklungen 

In Auseinandersetzungen mit seinen Kritikern hat Axel Honneth jüngst einige begriffliche Präzisierungen und Weiterentwicklungen seiner Gesellschaftstheorie vorgenommen. Seine Überlegungen betreffen vor allem die Fragen, wie Anerkennung begrifflich zu fassen ist (i), ob die Teilnahme an den gesellschaftlich etablierten Anerkennungsverhältnissen instrumentell oder intrinsisch wertvoll ist (ii), und schließlich, welchen Typ einer kritischen Gesellschaftstheorie sein Anerkennungsprojekt verkörpert (iii). Sie sind dokumentiert in einem aktuellen „Nachwort“ zum Kampf um Anerkennung, in der Aufsatzsammlung Unsichtbarkeit (insbesondere der „Vorbemerkung“ und der Studie „Unsichtbarkeit“) sowie in Honneths „Antworten auf die Beiträge der Kolloquiumsteilnehmer“ in Axel Honneth: Sozialphilosophie zwischen Kritik und Anerkennung. 

Ad (i): „Anerkennung“ versteht Honneth als einen Gattungsbegriff, der genau drei Arten umfasst: die praktische Einstellung der Liebe, des rechtlichen Respekts und der Wertschätzung spezifischer Eigenschaften; diese Einstellungen haben Handlungscharakter und sind als bewusstes, absichtliches Tun zu verstehen; schließlich ist die mit ihnen sich vollziehende Affirmierung des Anderen kein attributiver, sondern ein rezeptiver Akt (5, 319f.). Allerdings wird der zuletzt genannte Punkt von Honneth zugleich relativiert. Zwar sei Anerkennung kein attributiver Vorgang, durch den ein anerkennendes Subjekt einem von ihm anerkannten Anderen eine Eigenschaft zuschreibt, die dieser Andere zuvor nicht hatte; ebenso wenig aber bestehe sie, seitens des anerkennenden Subjekts, aus einem bloßen Zur-Kenntnis-Nehmen und Bekanntmachen einer Eigenschaft, die ein Anderer unabhängig von diesen Tätigkeiten besitzt. Vielmehr vertritt Honneth in dieser Frage „eine mittlere Position zwischen einem reinen Konstruktivismus und einem bloßen Repräsentationalismus“ (5, 327). Nach seiner Auffassung ist „Anerkennung“ eine angemessene Reaktion „auf evaluative Eigenschaften, die menschliche Subjekte nach Maßgabe unserer Lebenswelt vorgängig schon besitzen, über die sie freilich nur dann aktuell verfügen können, wenn sie sich mit ihnen dank der Erfahrung jener Anerkennung auch identifizieren können“ (5, 327). 

Ad (ii): Nach Honneth besteht „eine interne Verbindung“ (5, 325) zwischen individueller Autonomie und sozialer Anerkennung: „Nur die Person, die sich von den Anderen in bestimmter Weise anerkannt wissen kann, vermag sich so vernünftig auf sich selber zu beziehen, dass sie im vollem Sinn des Wortes ‚frei’ genannt werden kann.“ (5, 325f.) Zwar vertritt Honneth einen „möglichst neutralen, kulturunspezifischen“ Autonomiebegriff, für den „jener Aspekt von ‚Freiheit’“ zentral ist, ‚der gemeint ist, wenn von einer ‚ungestörten’ Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit gesprochen wird“ (8, 105); aus diesem Grunde könne die Teilnahme an den gesellschaftlich etablierten Anerkennungsverhältnissen nicht das Telos des guten Lebens und in diesem Sinne intrinsisch wertvoll sein. Andererseits aber könne sich individuelle Autonomie „nur in solchen Anerkennungsbeziehungen“ (8, 103) bilden; dementsprechend hätten diese eine „konstitutiv[e]“ (8, 104) Bedeutung für die Realisierung jenes allein intrinsisch geschätzten Wertes.  

Ad (iii): Honneths Theorie versteht sich als eine rekonstruktive und zugleich universell gültige Gesellschaftskritik. In der Tat vertritt Honneth die These, dass die für eine Gesellschaft konstitutiven Anerkennungsnormen als „generalisierte Verhaltenserwartungen“ zu verstehen sind, „die nicht explizit gewußt, sondern nur implizit beherrscht werden“ (5, 336). Da sich die von ihm befürwortete Gesellschaftskritik auf eben diese Normen stützt (s.o., 3.), hat sie diese zunächst zu explizieren bzw. zu rekonstruieren. Um nun den Vorwurf des kulturellen Partikularismus und des Wertrelativismus entkräften zu können, müsste Honneths Theorie des „gemäßigten Wertrealismus“ (5, 324), dem zufolge die durch Anerkennung und Identifikation aktualisierten menschlichen Werteigenschaften lebensweltliche, mithin geschichtlich veränderbare Gewissheiten bilden, zugleich eine „robuste Fortschrittskonzeption“ enthalten, die es erlaubt, „in den kulturellen Wandlungen der menschlichen Werteigenschaften   eine gerichtete Entwicklung zu vermuten, die begründete Urteile über die transhistorische Geltung der jeweiligen Anerkennungskultur erlauben würde“ (5, 324f.). Allerdings ist   eine solche Konzeption, wie Honneth selbst einräumt, ein Desiderat und kein bereits ausgearbeitetes Theorieelement. 

Literatur

cover(1) Axel Honneth, Kritik der Macht. Reflexionsstufen einer kritischen Gesellschaftstheorie. 408 S., kt., € 15.—, stw 738, 1989, Suhrkamp, Frankfurt a.M. 

(2) Axel Honneth, Die zerrissene Welt des Sozialen. Sozialphilosophische Aufsätze. 240 S., kt., stw 849, € 11.50, 1999, Suhrkamp, Frankfurt a.M. 

(3) Axel Honneth, Das Andere der Gerechtigkeit. Aufsätze zur praktischen Philosophie. 339 S., kt., stw 1491, 2000, Suhrkamp, Frankfurt a.M.

cover (4) Axel Honneth, Leiden an Unbestimmtheit. Eine Reaktualisierung der Hegelschen Rechtsphilosophie. 128 S., kt., € 4.10, 2001, Reclam UB 18144, Reclam, Stuttgart.

(5) Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte. Kt., € 13.—, stw 1129, 2003, Suhrkamp, Frankfurt a.M.  

(6) Axel Honneth, Unsichtbarkeit Stationen einer Theorie der Intersubjektivität. 162 S., kt., € 10.—, stw 1616, 2003, Suhrkamp, Frankfurt a.M.  

(7) Nancy Fraser, Axel Honneth, Umverteilung oder Anerkennung? Eine politisch-philosophische Kontroverse. 306 S., € 13.—, stw 1460, 2003, Suhrkamp, Frankfurt a.M. 

Literatur zu Axel Honneth

(8) Christoph Halbig / Michael Quante (Hrsg.), Axel Honneth: Sozialphilosophie zwischen Kritik und Anerkennung. 128 S., kt., 2004, € 15.90, Lit, Münster. 

 Axel Honneth: Unsichtbarkeit (2003)cover
 
EUR 10,00
Axel Honneth: Kampf um Anerkennung (2003)cover
 
EUR 13,00 
Nancy Fraser, Axel Honneth: Umverteilung oder Anerkennung? (2003)cover
 
EUR 13,00 
Axel Honneth: Kritik der Macht (2000)cover
 
EUR 15,00
  Axel Honneth, Martin Saar: Zwischenbilanz einer Rezeption (2003)cover

 

EUR 14,00 
Axel Honneth: Befreiung aus der Mündigkeit (2002)cover

 

EUR 24,90
Axel Honneth: Kommunitarismus - Eine Debatte über die moralischen Grundlagen moderner Gesellschaften. (1995)cover

 

EUR 21,50
Axel Honneth: Leiden an Unbestimmtheit (2001)cover

 

EUR 4,10 
 

 

Autor [Stand der Information: 01/11/2004]

coverHans-Christoph Schmidt am Busch ist wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Politische Ökonomie der Zeppelin University in Friedrichshafen. 

Hans-Christoph Schmidt am Busch, Kai F. Wehmeier: Heinrich Scholz, Logiker - Philosoph - Theologe. EUR 38,00 (2005)

Hans-Christoph Schmid Am Busch: Hegels Begriff der Arbeit (2002). EUR 64,80

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Düsseldorf, 24.5.2000, Der Herausgeber