| Nach Bundesverfassungsgerichtsurteil |
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat das Bundesgesetz zur umstrittenen "Juniorprofessur" gekippt. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Abschaffung der Habilitation verstoße gegen die Rechte der Bundesländer, urteilten die Richter in Karlsruhe: die entsprechende Hochschnulnovelle aus Berlin sei nichtig. Geklagten hatten die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen. Damit ist die Juniorprofessur jedoch nicht prinzipiell abgeschafft, sondern lediglich in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierungen verwiesen. In mehreren Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und im Saarland) ist die Juniorprofessur bereits im Landeshochschulrecht verankert. Der inhaltliche Streit darüber, ob die Juniorprofessur Nachwuchsprobleme löst oder nicht - und ob das deutsche Unikum der Habilitation erhalten bleibt! - , geht also weiter. [Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvF 2/02 vom 27.7.2004, Absatz-Nr. (1 - 184)]
Im Rahmen einer Juniorprofessur geniessen junge Nachwuchswissenschaftler direkt nach ihrer Promotion bereits die Freiheit von Forschung und Lehre: Sie entscheiden selbst über ihre Forschungsfelder und geben eigenverantwortlich Seminare. Dadurch sollen sie sich für eine "ordentliche" Professur qualifizieren, so die Idee. Traditionell qualifizieren sich junge Wissenschaftler in Deutschland über eine Assistenzzeit (ca. 6 Jahre) und die anschließende Habilitation für eine Professur. Während dieser Zeit stehen sie in Abhängigkeit von "ihrem" Professor. Dies beeinträchtige die wissenschaftliche Unabhängigkeit und bremse den erforderlichen Innovationsprozess, kritisieren Gegner des Habilitationsverfahrens.
Zu den entschiedensten Gegner der traditionellen Habilitation gehört seit einiger Zeit die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Abhängigkeit vom Professor führe nicht nur zu geistiger Inzucht: Gerade die besten Wissenschaftler zögen eine Karriere im Ausland vor, wo sie rasch Assistenzprofessor werden könnten. Darum wandere gerade die Elite ab. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die DFG prompt bedauert: "Die Einrichtung der Juniorprofessur durch das Hochschulrahmengesetz war der bislang konsequenteste Versuch, die frühe Selbstständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen durchzusetzen. Da dieser Versuch nunmehr gescheitert ist, muss befürchtet werden, dass ohne geeignete Alternativen gerade die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler abgeschreckt werden, ihre Karriere in Deutschland fortzusetzen." [DFG-Pressemitteilung im Wortlaut]
Zu den schärfsten Kritikern der Juniorprofessur zählt der Deutsche Hochschulverband, die Interessenvertretung der Professoren. Der Verband hält unverändert die Habilitation für den besseren Weg zur Professur. Die Juniorprofessur überfordere junge Wissenschaftler, da sie sich zusätzlich zur Forschung auch vollverantwortlich um Lehre und Gremienarbeit kümmern müssten. Anstelle einer Ausbildung durch erfahrene Professoren trete frühe Selbständigkeit: "der selbständige Juniorprofessor als akademischer Kleinstunternehmer". Das Problem sei eher, dass es zuwenig Geld und zuwenig Stellen im Mittelbau gebe: Die Juniorprofessur löse dies nicht, es würden lediglich die C1-Assistenten durch Juniorprofessoren ersetzt. [Positionspapier des Hochschulverbandes im Wortlaut]
Weitere Links
Förderverein Juniorprofessur (Clausthal-Zellerfeld)
Bildungsserver über Juniorprofessur (Infos und Meinungen)
Karriere
einer Juniorprofessorin: Rücke vor auf C4
Michael Funken, Redakteur.
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| Mit Urteil vom 12.
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