Tagungsbericht

Kant und die Berliner Aufklärung

Kant-Kongress 2000 mit 1.100 Teilnehmern

Kant und die Berliner Aufklärung" lautete der Schwerpunkt des IX. Internationalen Kant-Kongresses, der vom 26. bis 31. März an der Humboldt-Universität stattfand. Der von der Kant-Gesellschaft ausgerichtete und dieses Jahr von Volker Gerhard, Rolf-Peter Horstmann und Ralph Schumacher organisierte Kongress wird alle fünf Jahre veranstaltet, die letzten Kongresse fanden in Mainz und in den USA, 1995 in Memphis, statt. Mit über 400 Referaten in 18 Sektionen und an die 1100 Teilnehmern war dies der bislang größte Kant-Kongress. Etwa 200 Referate wurden von Teilnehmern aus dm deutschsprachigen Raum gehalten, ca. 150 von Vortragenden aus den USA und etwa 30 von osteuropäischen Teilnehmern. Größere Delegationen kamen außerdem aus Japan und aus Brasilien.

Kant-Preis an Peter F. Strawson

Onora O'Neill, Dieter Henrich und Michael Friedman hielten Abendvorträge, in Symposiumsvorträgen waren unter anderem Gerold Prauss, Otfried Höffe, Henry Allison, Agnes Heller, Beatrice Longuenesse und Robert Pippin zu hören. Feierlicher Höhepunkt des Kongresses war die Verleihung des mit DM 20.000 dotierten Kant-Preises an Peter F. Strawson. Strawson sei, so lobte ihn Rolf-Peter Horstmann, "einer jener von Kant gemeinten Denker, die 'aus den Quellen der Vernunft' geschöpft und die 'Sache der Philosophie' vorangetrieben haben", zugleich habe er "gerade durch seine bedeutende Kant-Interpretation gezeigt, dass uns auch die Geschichte der Philosophie zu jenen 'Quellen' geleiten kann, aus denen selbst wieder ursprünglich systematisch gedacht werden kann". Der Kant-Preis wurde erstmals von der "Zeit"-Stiftung Evelin und Gerd Bucerius, die den Kongress finanziell unterstützte, vergeben. Der mit dem Preis verbundene Förderpreis für junge Nachwuchswissenschaftler ging ebenfalls an einen Briten, David Mackie vom Oriel College in Oxford. Bundespräsident Johannes Rau bemerkte in seiner Festrede zur Preisverleihung, die wegen eines Unfalls Raus von Staatssekretär Rüdiger Frohn verlesen wurde, dass die Philosophie sich in dieser schnellen Zeit den Luxus leisten müsse, immer wieder inne zu halten. Und die Gesellschaft solle sich den Luxus leisten, dass professionelle Philosophen an den Universitäten einen festen Platz haben. Gleichzeitig erwarte er von den Philosophen, dass sie grundlegende Fragen des Menschseins immer neu offenhielten gegen Ignoranz und Desinteresse.

Gleichzeitig wurde eine von der Staatsbibliothek Berlin und dem Institut für Philosophie der Humboldt-Universität eingerichtete Ausstellung zu Kants Leben und Werk eröffnet, in der unter anderem Kants Briefwechsel mit Moses Mendelssohn, Dokumente aus der Zeit Kants als Rektor der Königsberger Universität sowie einige Blätter aus dem 1999 angekauften Manuskript des sog. Opus Posthumum Kants zu besichtigen sind.

Schwerpunkt: Theoretische Philosophie

Beiträge zur "theoretischen" Philosopie Kants, wie sie in der Kritik der reinen Vernunft entwickelt ist, hatten einen auffallend hohen Anteil am Vortragsprogramm (so waren ihr vier Sektionen gewidmet, gegenüber jeweils zwei Sektionen zur praktischen Philosophie und zur Ästhetik).Wenn man Kants theoretische Philosophie insofern als den inoffiziellen Schwerpunkt des Kongresses bezeichnen könnte, so waren vorherrschende inhaltliche Tendenzen oder Fragestellungen aber gerade auf diesem Gebiet kaum zu erkennen. Eher könnte man von der Dominanz einer Einstellung sprechen, mit der die Interpreten an das Kantische Geflecht von Erkenntnistheorie und Metaphysikkritik herangingen: Auch nach mehr als zweihundertjährigen Bemühungen gilt der sachliche Gehalt sogar zentraler Begriffe und Argumente Kants keineswegs als gesichert. Daher ist, so die Maxime, in möglichst genauer und unvoreingenommener, also auch von eigenen bzw. gegenwärtigen systematischen Ambitionen unabhängiger Weise dem Gehalt der Kantischen Theorie nachzufragen.

Dies erklärt sowohl das zu beobachtende hohe Niveau der Genauigkeit im Textbezug und des Bewusstseins von Zweideutigkeiten oder Spannungen in Kants Theoriedarstellung wie auch die weitgehende Ausblendung von Fragen, die auf eine Einschätzung der systematischen Bedeutung und Begründungskraft von Kants Theorie abzielen. Rekonstruktive Zugangsweisen sprachanalytischer Herkunft, wie sie etwa mit Strawsons und Bennetts Konzept transzendentaler Argumente einflussreich gewesen sind, waren in der Diskussion denn auch kaum präsent. Im Mittelpunkt der vielfältigen Nachfragen standen Grundannahmen der Kantischen Erkenntnistheorie, wie der Rückgriff auf das "Ich denke"-Bewusstsein in der Deduktion der Kategorien. Wenn hier etwa die Frage aufgeworfen wurde, in welchem Sinn Kant dieses Bewusstsein als "logisch" qualifiziert (T. Rosefeldt) und Kants Verhältnis zu den Selbstbewusstseinstheorien Humes oder Wolffs thematisch wurde (W. Carl und U. Thiel), so geschah dies, um den genauen Gehalt der Kantischen Darstellung und den Status des hier in Anspruch genommenen Sachverhalts allererst deutlich werden zu lassen. Dass auch die Eindeutigkeit grundlegender Teile der Theorie Kants nicht ungeprüft vorausgesetzt werden kann, führte M. Willaschek vor Augen: Kants "Transzendentaler Idealismus", so seine These, ist vieldeutig, da Kant die Ausdrücke "Ding an sich" und "Erscheinung" in irreduzibel verschiedenen Bedeutungen verwende; die Kontroverse, ob Kants Idealismus einsinnig als Zwei Welten- oder Zwei Aspekte-Theorie zu verstehen ist, sei daher haltlos.

Unter den Beiträgen zur praktischen Philosophie Kants dagegen waren solche, die auf das genaue Verständnis von deren Grundlagen ausgingen, nicht ebenso vorherrschend. Hier war vielmehr ein starkes Interesse an den Konsequenzen der Kantischen Ethik im Hinblick auf Probleme und Phänomene bemerkbar, die gerade nicht in deren Zentrum stehen, die zu berücksichtigen für ein hinreichend differenziertes Bild von Moralität aber erforderlich erscheint. So wurde etwa der Möglichkeit nachgegangen, moralische Konflikte im Rahmen der Ethik Kants zu verstehen (M. Betzler und A. Esser), oder Kants Sicht des Altruismus und der Selbstliebe erörtert (W. Clohesy, J. Edwards). Auch die Aufmerksamkeit, die das Problem der moralischen Motivation und Fragen der Anwendung des kategorischen Imperativs fanden, entsprach dieser Konzentration auf ein differenziertes Bild der Implikationen und Folgeprobleme der Kantischen Ethik (z.B. Chr. Illies und K. Cramer mit einer kritisch-subtilen Erörterung des "depositum"-Beispiels). Auseinandersetzungen mit Kants Ethik unter Bezug auf gegenwärtige Positionen etwa in der feministischen Ethik oder postmoderne Ansätze mussten hierbei die Ausnahme bleiben (C.H. Seigfried, C.E. Hood). Eine "Erweiterung" der Kantischen Ethik, die für eine ökologische Ethik und die Tierrechtsdiskussion bedeutsam ist, sah B. Recki bei Kant selbst, und zwar in der Kritik der Urteilskraft angelegt: Die "Lizenz zum willkürlichen Umgang mit anderen Wesen als Sachen", die der kritischen Ethik zu entnehmen sei, werde durch Kants Betrachtung der Zweckmäßigkeit in der Natur korrigiert, aus der sich ergebe, dass die Vernunft Achtung nicht nur vor der Personalität anderer Menschen, sondern vor allen Lebewesen gebiete.

Besondere Resonanz fanden die Vorträge von Dieter Henrich, Onora O'Neill und Wolf-gang Kersting, die in unterschiedlicher Wie-se versuchten, Kants Philosophie in den Kontext gegenwärtiger philosophischer Diskussionen einzubringen. Auf sie soll daher etwas ausführlicher eingegangen werden. Unter dem Titel "System und Abschlussgedanke" ging Dieter Henrich von der - durch das Kongressgeschehen durchaus bestätigten - Beobachtung aus, dass die Bereitschaft sich zurückgebildet habe, in einer direkten und eingehenden Auseinandersetzung mit der Philosophie Kants eine eigenständige und gegenwärtige philosophische Position zu gewinnen. Systematisch gewichtigen Beiträgen, deren Kantbezug über "lehrbuchnahe" Erinnerungen an Kantische Theoreme kaum hinausgehen (etwa bei Nagel oder Putnam) stünden hochkarätige, aber auf Teilgebiete der Kantischen Philosophie spezialisierte Forschungsbeiträge gegenüber, die keine Auswirkungen auf gegenwärtige Diskussionen haben. Ein Beitrag zu grundlegenden Fragen der philosophischen Orientierung und damit zu einer Überwindung dieser Situation ist nach Henrich von einer Untersuchung der Kantischen Systemkonzeption zu erwarten, die in der "regionalisierten" Kantforschung eher unterstellt als thematisiert werde. Entscheidend sei es hierbei, Aspekte der Vernunftkritik Kants zu berücksichtigen, zwischen denen ein Spannungsverhältnis besteht. So ziele Kants explizites Systemprogramm auf eine Darstellung der Gesamtordnung von Vernunfterkenntnissen a priori ab, welche nur in einem "Aufstieg" zu erreichen ist, der die Metaphysik "der Natur" und "der Sitten" schließlich unter ein gemeinschaftliches Prinzip stellen lässt. In dieses Programm, das Metaphysik als "Wissenschaft" ermöglichen soll, gehe die Systembedeutung aber nicht ein, die mit Kants Rechtfertigung der Vernunftprinzipien a priori - den "transzendentalen Deduktionen" - gegeben ist. Nach dem Vorbild der juristischen Begründung von Besitzansprüchen würden diese nämlich auf epistemische Grundoperationen und -tat-sachen (z.B. das 'Ich denke'-Bewusstsein) zurückgreifen, die nur partiell erschlossen und somit nicht Gegenstand einer in ihrem Bereich erschöpfenden Systematik sein kön-nen. Im Kontext der Deduktionen werde statt-dessen eine Systemabsicht leitend, die auf den funktional-teleologischen Zusammen-hang epistemischer Operationen abzielt, und zwar auf die Zusammenstimmung der Vernunftleistungen zur Ermöglichung von freier, sittlicher Praxis.

Wenn in diesem Sinn Freiheit als Prinzip eingesetzt wird, so tritt nach Henrich aber eine zweite Spannung in Kants Konzept hervor: Kants Charakterisierung der Ideen als Konstrukte der Vernunft (oder "als ob"-Annahmen) lasse sich wenigstens in Bezug auf die Freiheitsidee nicht aufrecht erhalten, wenn die Vernunft ihre eigene funktionale Einheit nur unter deren Voraussetzung begreifen könne; dies erfordere vielmehr, Freiheit als "Realprinzip" zu verstehen. So münde der Rückgang auf den subjektiven Ursprung von Vernunfterkenntnissen in eine Metaphysik der Freiheit, die von Kants als "Wissenschaft" konzipierter Metaphysik ganz verschieden ist. Henrichs Hinweis, in diesem Zusammenhang sei - im Kontrast zu Kants "intrasubjektiver" Teleologie - die Alternative eines von endlicher Subjektivität ganz verschiedenen Realgrunds von deren Verfassung zu erwägen, legte es nahe, auch die nachkantische Entwicklung zum "spekulativen" Idealismus aus dem Problemzusammenhang des Kantischen Systems der Deduktionen und dem darin aufweisbaren Schritt von einer Theorie der Subjektivität zur Metaphysik zu verstehen. Doch nicht diese historische Perspektive, sondern die Bedeutung des in den Kantischen Deduktionen angelegten Systemsinnes für gegenwärtiges Philosophieren stand im Mittelpunkt der Ausführungen Henrichs. Den Glauben an eine Philosophie, die mit dem Anspruch auf eine wissenschaftliche Gesamterkenntnis auftritt, haben wir, so Henrich, längst verloren; das mit Kants Deduktionen gegebene Systemkonzept verzichte aber gerade auf einen solchen Anspruch und sei insofern auch heute noch akzeptabel. Zudem stellten sich uns - etwa in der Ethik - die Rechtfertigungsaufgaben, denen die Deduktionen Kants gelten, als vordringlich und noch drängender dar als für Kant, der moralisches Bewusstsein noch als eine offenkundige Tatsache verstehen konnte, die keiner ernsthaften Skepsis zu unterziehen sei.

Onora O'Neill ging der Frage nach, wie öffentlicher Vernunftgebrauch beschaffen sein muss, um "grundlegende" Normen rechtfertigen zu können. Verschiedene Konzepte von öffentlicher Vernunft, die neuere Positionen in der Ethik und der politischen Philosophie in Anspruch nehmen, erweisen sich unter dieser Fragestellung nach O'Neill als inakzeptabel. Gilt ein Vernunftgebrauch etwa als "öffentlich", sofern er in der Öffentlichkeit einer demokratischen Gesellschaft als Teil von deren Entscheidungsprozessen ausgeübt wird, so sind mit den demokratischen Einrichtungen, der Eingrenzung der teilnahmeberechtigen Bürger usw. bereits grundlegende Normen vorausgesetzt, die es doch erst zu rechtfertigen gilt. Derselbe Einwand lässt sich nach O' Neill auch gegen J. Rawls' Konzept der öffentlichen Vernunft als einer über unterschiedliche Wertvorstellungen hinweg erfolgenden, reziproken Verständigung über Normen erheben, das implizit bereits auf eine begrenzte demokratische Gesellschaft und deren Institutionen Bezug nehme. Die kommunitaristische Ethik schließlich beschränke die möglichen Rechtfertigungen von Normen auf solche, die im Rahmen der für die Identität einer Gemeinschaft wesentlichen Bewertungen operiere und die damit a limine ungeeignet sind, deren grundlegende Normen zu rechtfertigen.

Der bekannten Unterscheidung zwischen "öffentlichem" und "privatem" Vernunftgebrauch, die Kant in Was ist Aufklärung? und Der Streit der Fakultäten vornimmt, kommt nach O'Neill in diesem Zusammenhang eine bisher nicht ausreichend gewürdigte Bedeutung zu. Denn unter "privatem" Vernunftgebrauch verstehe Kant dort jede Art der Rechtfertigung, welche die Institutionen und autoritativen Instanzen einer gegebenen, beschränkten Gemeinschaft zur Voraussetzung hat (und damit auch die Begründungsweisen, die im Sinne der neueren Positionen der "öffentlichen" Vernunft zuzuordnen sind). Ein genuin "öffentlicher" Vernunftgebrauch dagegen wende sich nach Kant an die ganze Menschheit und müsse daher auch von den für eine beschränkte Gesellschaft konstitutiven Insitutionen und Bewertungen unabhängig sein. Die Unabhängigkeit dieses Vernunftgebrauchs bedeute aber nicht, dass dieser sich postmoderner Beliebigkeit überlassen dürfe. Er sei auf Regeln verpflichtet, ohne die er nicht kommunizierbar wäre. Da die Vernunft sich diese Regeln aber nur selbst geben könne, bringe Kants Autonomiegedanke nichts anderes als eine wesentliche Bedingung von öffentlicher Vernunft zum Ausdruck. Genau solchen Regeln zu folgen, denen die Vernunft eines jeden folgen kann, müsse daher deren Grundregel sein. Mit dieser Konzeption ist nach O'Neill ein Verständnis von "öffentlicher" Vernunft gegeben, das verständlich macht, wie man diese grundlegende Normen rechtfertigen kann. Dessen Pointe sei darin zu sehen, dass ein Zusammenhang zwischen dem Bereich und der Autorität der Vernunft hergestellt wird: Nur ein an alle Personen adressierter Vernunftgebrauch besitzt rechtfertigende Kraft bezüglich grundlegender Normen.

Wolfgang Kersting versuchte, Kants Philosophie direkt in den Zusammenhang gegenwärtiger politischer Systemdiskussionen einzubringen. Die Forderung sozialstaatlicher Einrichtungen lässt sich, so Kerstings Grundthese, aus der Kantischen Rechtsphilosophie ohne weiteres herleiten. Die "Kantisch-liberale Sozialstaatsbegründung" sei überdies den gegenwärtig einflussreichsten Positionen in der Diskussion über die Berechtigung des Sozialstaats überlegen. Sie lasse sich nämlich dem libertarianism überzeugend entgegenhalten, der den Sozialstaat als rechtswidrige Wohlfahrtsdiktatur denunziert, ohne in die egalitaristische Verteidigung des Sozialstaats zu verfallen, die sich auf eine moralische Forderung der Ungleichheitskompensation beruft und damit die Differenz von Recht und Moral übersieht. Um dem Dilemma dieser Positionen zu entgehen, sei es notwendig, die sozialstaatliche Ergänzung des Rechtsstaates als eine Erfordernis aufzuweisen, die sich aus der rechtlichen Freiheit und Gleichheit und damit aus Gründen der "normativen Konsistenz" des Rechtsstaats ergibt. Kants ausdrückliche Bemerkungen hierzu entsprechen dieser Strategie allerdings, wie Kersting einräumte, in keiner Weise. Denn Kant sah soziale Versorgungsleistungen des Staates nur in einem instrumentellen Sinn - als Mittel der Sicherung von Stabilität und damit der Existenz des Rechtsstaats - als geboten an. Die instrumentelle Sozialstaatsbegründung sei jedoch unzulänglich, da sie den Bedürftigen nur als Sicherheitsrisiko wahrnimmt und zudem nur minimale Leistungen rechtfertigt, die hinter unseren Anforderungen an einen Sozialstaat zurückbleiben.

Ein vertieftes Verständnis des Kantisch gefassten Freiheitsrechts erlaubt es nach Kersting dennoch, in Kants Rechtsphilosophie eine "embryonale Sozialstaatstheorie" zu erkennnen, die sich auf den Aspekt der normativen Konsistenz des Rechtsstaats stützt. Kants Rede von vernünftigen Wesen als "Zweck an sich selbst" verweise nämlich auf ein im rechtlichen Freiheitsbegriff eingeschlossenes Selbstverfügungsrecht. Dieses sei aber von der "bürgerlichen" Lebensform nicht zu trennen; es erfordere eine materielle Ausstattung, welche die Verwirklichung eigener Lebensvorstellungen und die Ent-faltung eigener Fähigkeiten ermöglicht. Entfalte man den Freiheitsbegriff, der in Kants Rechtsphilosophie vorausgesetzt ist, so ergebe sich also, dass dieser direkt den Transfer von Gütern betreffe und den Sozialstaat als innere Bedingung des Rechtstaats begründen lasse. Dass Kant dieser Begründungsstrategie nicht ausdrücklich gefolgt ist, erklärt sich nach Kersting daraus, dass Kants geltungs-theoretische Konzentration eine Ausbuchstabierung des Autonomiebegriffs verhinderte, die dessen inneren Zusammenhang mit einer bestimmten Lebensform hervortreten lässt. Den Vorwurf, in Kants Freiheitsbegriff nur die erwünschten normativen Konsequenzen hineinzulesen, hielt Kersting daher für unberechtigt.

Nicht ohne "Bangigkeit" hatte der Präsident der Kant-Gesellschaft, Manfred Baum, zur Eröffnung des Kongresses das Wort ergriffen. Denn die Humboldt-Universität sei die Wirkungsstätte nicht Kants, sondern Fichtes, Hegels und Schellings gewesen. Der Schwerpunkt des Kongresses "Kant und die Berliner Aufklärung" verweise denn auch darauf, dass Kant einer geistesgeschichtlichen Konstellation zugehörte, die der Gründung der Universität und der an ihr wirksamen Denkweise historisch vorausgegangen sei. Ihren publizistischen Niederschlag fand Kants Beziehung zur Berliner Aufklärung in den politischen, religions- und geschichtsphilosophischen Schriften, die in der Berlinischen Monatsschrift erschienen (darunter der programmatischer Aufsatz Was ist Aufklärung?). Kants Wirkung auf die Berliner Aufklärer war insbesondere aber ein Einfluss auf die jüdische Aufklärung, die "Haskala". Während Moses Mendelssohn, der 'Vater' der Haskala, als Vertreter der rationalistischen Schulphilosophie den Ergebnissen der Kantischen Vernunftkritik ablehnend gegenüberstehen musste, waren die jüngeren Vertreter der jüdischen Aufklärung - etwa der Kant-Schüler Herz und Maimon - überwiegend Parteigänger Kants. Über diese spannungsvolle Entwicklung informierte ein Vortrag Y. Yovels anlässlich der Eröffnung der Kant-Ausstellung in der Berliner Staatsbibliothek und eine dem Schwerpunkt des Kongresses gewidmete Sektion (dort besonders M. Davies und Chr. Schulte). Weitere Beiträge hierzu, aber auch zum Manuskript der angekauften letzten Werkskizzen Kants, enthält der von Dina Emundts herausgegebene, die Ausstellung begleitende Band Kant und die Berliner Aufklärung. Eine neue Liaison zwischen Kant und Berlin, die während des Kongresses bekannt wurde, sei abschließend erwähnt: Die nach dem zweiten Weltkrieg von der Göttinger Akademie kommissarisch betreute Kant-Edition, deren Zustand und Zukunft in einem von Reinhard Brandt geleiteten Fo-rum auch ein Kongressthema war, wird wieder von der Berlin-Brandenburgischen Akademie übernommen.

Der Autor

Christian Klotz ist Privatdozent an der Universität München. Sein Schwerpunkt ist die Philosophie Kants und des Deutschen Idealismus. Habilitation 1998 mit der Arbeit Selbstbewusstsein und Handlung. Eine Untersuchung über Fichtes Wissenschaftslehre nova methodo.

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Düsseldorf, 24.5.2000, Dr. Michael Funken