| Portrait |
Der an der Universität von Ottawa lehrende kanadische Philosoph Will Kymlicka ist international bekannt geworden durch seine Arbeiten zur politischen Philosophie und Gerechtigkeitstheorie. Seine Ausbildung erfolgte in Kanada und Großbritannien, wo er 1987 promovierte. Seit der Veröffentlichung seiner Dissertation Liberalism, Community and Culture 1989, die eine weite Rezeption gefunden und Anlass für eine breite philosophische Auseinandersetzung mit dem Thema der Minderheitenrechte gegeben hat, sind eine Reihe von wichtigen Monographien und Sammelbänden erschienen. Zwei davon sind inzwischen auch ins Deutsche übersetzt worden. Kymlickas zweite Monographie von 1990 mit dem Titel Politische Philosophie heute ist beim Campus-Verlag erhältlich. Seine zwei Spinoza-Vorlesungen von 1997 sind kürzlich unter dem Titel Multikulturalismus und Demokratie beim Rotbuch-Verlag erschienen. Sein bisheriges Hauptwerk jedoch Multicultural Citizenship von 1995 ist zwar über die engeren Fachkreise hinaus in Philosophie und Sozialwissenschaften auf große Resonanz gestoßen, doch eine deutsche Ausgabe liegt leider noch nicht vor. Kymlickas bisher letztes Buch Finding Our Way. Rethinking Ethnocultural Relations in Canada von 1998 wird wohl aufgrund seiner speziellen Thematik und seinem beschränkten Adressatenkreis über Kanada hinaus wenig Anklang finden. Obwohl es versucht, die von ihm entwickelten Kategorien anhand der kanadischen Verhältnisse auszubuchstabieren und der empirischen Überprüfung zu unterziehen, bleibt es im Kern ein Buch, das in die intellektuelle und tagespolitische Debatte um das kanadische Selbstverständnis und die Verfassungsreform eingreifen möchte. Der nicht mehr zu überschauenden Rezeption von Kymlickas Schriften entspricht seine disziplinenübergreifende Wirkung in phi-losophischen, soziologischen, rechtstheoretischen und politologischen Begriffsbildungen.
Wenn das Werk eines Autors einen gewissen Umfang angenommen hat, ist es oftmals schwierig, darin einen roten Faden zu finden. Nicht so bei Will Kymlicka. Sowohl seine Bücher als auch die zahllosen Aufsätze und seine Tätigkeit als Herausgeber lassen eine organisierende Idee erkennen, die dennoch die beiden Extreme der zu großen Spezialisierung bzw. der Trivialität vermeiden kann. Man kann das Projekt als die Weiterentwicklung der modernen liberalen Gerechtigkeitstheorie zu einer umfassenden Konzeption ethnokultureller Gerechtigkeit verstehen. Sein Buch Multicultural Citizen-ship" stellt gewissermaßen die grundlegenden Begriffe und die zentrale Intuition einer solchen Konzeption bereit, während die anderen Schriften in verschiedenen Hinsichten systematisch zu klären versuchen, was eine Theorie ethnokultureller Gerechtigkeit bedeuten und implizieren würde, bzw. welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Dementsprechend lassen sich vier Themenbereiche unterscheiden, die in zeitlicher Perspektive als Stationen seines Werks geordnet werden können. Auf die Auseinandersetzung mit dem Kommunitarismus folgte konsequenterweise die Verteidigung einer liberalen Gerechtigkeitstheorie. Und von der Formulierung und Weiterentwicklung einer Theorie der Minderheitenrechte ist im Moment der Übergang zur Begründung eines liberalen Nationalismus zu konstatieren.
Die meisten von Kymlickas frühesten Schriften sind der Kritik kommunitaristischer Vorstellungen gewidmet. Sie fallen mit dem Ende der 80er Jahre gleichsam in den Abschluss der Hochphase der Debatte und stellen somit auch eine Rekapitulation der Ergebnisse dar. Kymlicka tritt dabei zwar vor allem als Vertreter des Liberalismus in Erscheinung, doch seine Intentionen gehen weiter in Richtung auf eine Annäherung von liberaler und kommunitaristischer Theorie. An drei Phänomenen lässt sich dieser Vermittlungsversuch verdeutlichen. Indem Kymlicka M. Sandels Kritik am sogenannten ungebundenen Selbst als ein Missverständnis zurückweisen kann, steht es ihm offen, eine bestimmte Form des Eingebettetseins als mit liberalen Prinzipien vereinbar anzuerkennen. Ebenso führt die Diskussion von Ch. Taylors sogenannter sozialer These, welche die notwendigen sozialen Voraussetzungen für die Ausbildung und Ausübung eines autonomen Selbst hervorhebt, zu einer für die Begründung von Minderheitenrechten folgenschweren liberalen Reformulierung dieser originär kommunitaristischen Annahme. Schließlich betrifft seine Kritik einer Politik des Gemeinwohls nicht die Idee als solche, sondern ihre kommunitaristische Interpretation. Diese sei romantisch verklärend und könne rassistische und sexistische Varianten nicht ausschließen. Deshalb sei ein liberal verstandenes Gemeinwohl nötig, das die integrativen Vorteile ohne jene Nachteile bieten könne.
Im Hintergrund dieser Inkorporation kommunitaristischer Elemente in die liberale Theorie steht Kymlickas Vorstellung eines ethischen Liberalismus. Im Unterschied zum politischen Liberalismus von J. Rawls geht dieser nicht davon aus, dass eine liberale Theorie ein gegenüber Konzeptionen des Guten neutraler Grund sein könnte. Bei Kymlicka stellt der ethische Liberalismus eine zentrale Grundlage für sein Verhältnis zum Kommunitarismus, seine Gerechtigkeitstheorie und seine Begründung von Minderheitenrechten dar.
Kymlickas zweites Buch Politische Philosophie heute ist in diesem Sinne eine konsequente Fortsetzung, insofern darin seine Vorstellung von liberaler Gleichheit nicht nur gegen weitere Kritiken aus anderen Theorietraditionen, wie dem analytischen Marxismus, Feminismus oder Libertarianismus verteidigt wird, sondern die bislang vor allem implizit gebliebenen Annahmen und Prinzipien artikuliert werden. Neben diesem systematischen sollte aber der eher propädeutische Aspekt nicht vergessen werden. Denn das Buch ist zugleich als eine Einführung in einige der wichtigsten zeitgenössischen Ansätze der politischen Philosophie gedacht. Es ist eines der wenigen Fachbücher, die in beeindruckender Weise beides verbinden können, die übersichtliche und gut lesbare Darstellung der Positionen und die Diskussion ihrer Vorteile und Probleme auf hohem Niveau. Systematisch verteidigt wird hier eine modifizierte Dworkinianische Kon-zeption von Gerechtigkeit, deren zentrale Differenzierungen für das Programm einer ethnokulturellen Gerechtigkeit von entscheidender Bedeutung sind. R. Dworkins äußerst komplexer Ansatz versteht sich im Kern als Weiterentwicklung und Kritik von J. Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit. Sie setzt bei einer Radikalisierung von Rawls zentraler Intuition an, dass bestimmte askriptive Merkmale einer Person, wie Geschlecht, Abstammung oder körperliche Verfassung, moralisch gesehen arbiträr sind und daher in Gerechtigkeitserwägungen keine Rolle spielen sollten. Die beiden Gerechtigkeitsprinzipien von Rawls werden unter anderem dafür kritisiert, dass sie dieser wichtigen Intuition nicht ausreichend gerecht würden. Dworkin schlägt daher eine Theorie vor, die zwar persönliche Entscheidungen und Vorlieben berücksichtigen (am-bition-sensitivity), aber die sog. natürliche Ausstattung der Person außer acht lassen sollte (endowment-insensitivity). Bei Dworkin werden diese beiden Prinzipien mit Hilfe eines komplizierten Auktions- und Versicherungssystems ausformuliert. In diesem Zusammenhang ist jedoch die dahinterstehende Unterscheidung zwischen demjenigen, wofür die einzelne die Verantwortung zu tragen hat (choices) und den Umständen (circum-stances), die unverdient bzw. nicht frei gewählt sind und für die sie nichts kann, relevant. Für Kymlicka lässt das Prinzip der liberalen Gleichheit einerseits selbstgewählte Unterschiede zu, andererseits fordert es jedoch auch Kompensationen für Ungleichheiten, die sich aus den nicht zu verantwortenden Umständen ergeben. So sollen Golfspieler für ihre kostspieligen Vorlieben keine zusätzlichen Ressourcen erhalten, während chronisch Kranke oder Behinderte größere Unterstützung als Ausgleich ihrer Benachteiligung einfordern könnten. Kymlicka hat diesen eher abstrakten Strang seiner Gerechtigkeitstheorie bisher nicht weiter verfolgt. Sein Interesse nach dieser Grundlegung gilt seither vielmehr den Konsequenzen, die diese liberale Intuition für die Fragen der Staatsbürgerschaft, der Behandlung von Minderheiten oder den Möglichkeiten von nationalen Mehrheiten haben.
In neueren Schriften beschreibt Kymlicka sein Programm als liberalen Kulturalismus. Bei diesem gehe es um den affirmativen Umgang mit dem sozialen Faktum des kulturellen Pluralismus. Liberale Demokratien sollten die unterschiedlichen Identitäten ethnokultureller Gruppen anerkennen und ihre spezifischen Bedürfnisse angemessen berücksichtigen. Normativ gesehen, geht es dabei nicht nur um die Möglichkeit interkultureller Koexistenz oder die Bewahrung der gesellschaftlichen Einheit bzw. des sozialen Friedens, sondern wesentlich um ethnokulturelle Gerechtigkeit. Das heißt, selbst wenn es politisch und faktisch möglich wäre, den tatsächlich vorhandenen Pluralismus zu reduzieren oder einzelnen Gruppen dauerhaft die Anerkennung zu verweigern, ist dies aus Gerechtigkeitsgründen auszuschließen. Zu Kymlickas besonderen Leistungen zählt es daher, eine normative Begründung für die Wichtigkeit des Kulturalismus zu unterbreiten, die nicht nur mit zentralen liberalen Prinzipien vereinbar ist, vielmehr von diesen gefordert wird. Der liberale Kulturalismus spaltet sich gemäß der typischen Art der Gruppe in zwei weitgehend eigenständige Teile auf: den liberalen Multikulturalismus und den liberalen Nationalismus.
Kymlickas ursprüngliches Begründungsprogramm, das in Liberalism, Community and Culture wie auch in Multicultural Citizenship zu finden ist, umfasst zwei Stufen. Auf der ersten Stufe wird eine allgemeine Begründung der sog. Wertthese vorgeschlagen, welche als Grundlage für den Kulturalismus dienen soll. Die Wertthese hebt dementsprechend die Wichtigkeit der Mitgliedschaft von Personen in ethnokulturellen Gruppen hervor. Erläutert die Wertthese, dass und was politisch berücksichtigt und geschützt werden soll, so thematisiert die zweite Stufe, wann und wie Minderheitenrechte nützlich und geboten sind. Die sog. Gleichheitsthese stellt die speziellen Benachteiligungen von ethnokulturellen Minderheiten gegenüber der Mehrheitskultur heraus und fordert verschiedene Schutzmaßnahmen zum Ausgleich dieser relativen Nachteile.
Zur Begründung der These von der Wichtigkeit kultureller Mitgliedschaft kombiniert Kymlicka zwei Argumente. Das Autonomieargument setzt die Grundlegung durch den ethischen Liberalismus voraus und ist als eine Variante der sozialen These zu verstehen. Es fragt nach den notwendigen Bedingungen für die erfolgreiche Ausbildung und Ausübung der Autonomie einer Person. Um ein gelingendes Leben führen zu können, bedarf es der Deliberation über die persönlichen Werte und Ziele. Und um begründete Entscheidungen treffen zu können, ist die Abwägung zwischen Alternativen unumgänglich. Eine sog. gesellschaftliche Kultur einer ethnokulturellen Gruppe stellt die dafür nötigen vielfältigen Optionen ebenso zur Verfügung wie die Muster sozialer Bedeutungen und Bewertungen. Für Kymlicka ist die Mitgliedschaft in einer solchen Kultur eine notwendige soziale Voraussetzung für die Selbstachtung und somit ein Grundgut im Rawlschen Sinne. Die Orientierungsdefizite und Selbstwertunsicherheiten vieler Migranten können als Belege für diesen Zusammenhang dienen. Dafür jedoch, dass aus der Perspektive der Betroffenen nicht eine kulturelle Mitgliedschaft so gut ist wie eine andere, bedarf es eines zusätzlichen Arguments. Für die Rechtfertigung des Werts der Mitgliedschaft in der eigenen Kultur und da-mit der Zurückweisung der Assimilationsalternative greift Kymlicka auf ein Identitätsargument zurück. Die Aufgabe bzw. die grundlegende Veränderung der eigenen kul-turellen Identität sei mit so großen Kosten verbunden, dass diese weder verlangt noch erzwungen werden könnte. Die Verhinderung einer gewollten Assimilation müsse ebenso untersagt werden wie ihre Erzwingung. Diese liberale Begründung des Kulturalismus vermeidet weitergehende Annahmen über einen Eigenwert von Kulturen oder eines Pluralismus. Ihr weitreichender Einfluss in Diskussionen des Multikulturalismus, der Identitätspolitik oder des Nationalismus ist nicht zuletzt auf diesen zurückhaltenden Charakter zurückzuführen.
Obwohl es oft so gelesen wurde, folgen für Kymlicka aus der Wertthese alleine noch keine Minderheitenrechte. Vollständig ist das Argument erst, wenn in der zweiten Stufe die Gleichheitsthese hinzukommt. Diese besteht im wesentlichen aus der Kombination zweier Prämissen. Die erste Prämisse weist auf die Ungleichheit zwischen Mehrheits- und Minderheitenkultur hin. Minderheiten sind im Vergleich zur Mehrheit in Fragen von existentieller Bedeutung ungleichen Verletzbarkeiten und Benachteiligungen ausgesetzt. Sie können von der Mehrheit systematisch ökonomisch überboten und politisch überstimmt werden, so dass ihr Weiterbestehen nicht die gleiche Selbstverständlichkeit hat wie für die Mehrheitskultur. Die andere Prämisse macht unter Verwendung der erwähnten Gerechtigkeitsprinzipien darauf aufmerksam, dass die Ungleichheiten Dimensionen betreffen, die nicht das Resultat von Entscheidungen der Mitglieder sind. Vielmehr geht es abstrakter um die kulturelle Struktur oder den Kontext für Entscheidungen, die bzw. der durch die Entscheidungen der Mehrheit in Mitleidenschaft gezogen werden. Und nach dem genannten liberalen Prinzip, dass man nur für eigene Entscheidungen die Verantwortung zu tragen habe, und es ungerecht wäre, wenn man die Kosten der Entscheidungen anderer zu übernehmen habe, sind demnach Kompensationen für diese Nachteile gerechtfertigt. Diese können in Umverteilungen, Hilfsmaßnahmen, institutionellen Modifikationen oder eben in Rechten für die Minderheit bestehen. Bei der Begründung geht es also weder um die Konservierung von Minderheitenkulturen noch um Korrekturen von historischem Unrecht. Zentral sind gegenwärtige Benachteiligungen, auch wenn sie historischen Ursprungs sind. Entscheidend an der Gleichheitsthese ist die doppelte Einschränkung von Minderheitenrechten. Nur Minderheiten und keine Mehrheiten können solche Rechte in Anspruch nehmen. Und es sind nicht alle Minderheiten als solche, sondern nur benachteiligte Gruppen und im Maße ihrer Benachteiligung. Es handelt sich also um keine allgemeine Rechtfertigung von Minderheitenrechten. Diese sind nicht in jedem Fall notwendig, auch nicht in allen kulturell pluralen Gesellschaften. Zudem befinden sich verschiedene Minderheiten in unterschiedlichen Situationen. Sie sind nach relativer Größe, Mächtigkeit, traditioneller Stabilität oder der Anzahl von konkurrierenden Gruppen sehr different. Somit sind je nach Situation unterschiedliche Maßnahmen prag-matisch nötig und normativ gerechtfertigt.
Inzwischen ist jenes Begründungsprogramm weiter ausgebaut und verfeinert worden. Vor allem in Multicultural Citizenship werden weitere Differenzierungen eingebracht und einige Folgeprobleme thematisiert. So wird z.B. der Frage nachgegangen, wie eine explizit liberale Theorie auf nichtliberale Minderheiten reagieren solle. Die Analyse des Problems der demokratischen Unterrepräsentation von Minderheiten führt zu einer ausgedehnten Diskussion des Repräsentationsbegriffs. Die Frage, welche Auswirkungen Minderheitenrechte und die Konzeption ethnokultureller Gerechtigkeit auf die soziale Einheit eines Gemeinwesens hat, ist auch zentrales Thema von Kymlickas letztem Buch Finding Our Way. Am Beispiel Kanadas wird dem immer dringlicher werdenden Problem nachgegangen, wie eine gesellschaftliche Einheit in kulturell pluralen Gesellschaften aussehen kann, wenn einerseits die gemeinsame Grundlage der Staatsbürger immer dünner und andererseits die kulturellen Zugehörigkeiten immer vielfältiger und komplexer werden.
Die beiden wichtigsten Differenzierungen weisen über das vorgestellte Begründungsprogramm hinaus und können retrospektiv als erste Anzeichen für eine in neuester Zeit bei Kymlicka zunehmende Tendenz zu einer nationalistischen Argumentation gesehen werden. Minderheitenrechte können mit Blick auf ihre Reichweite und ihren Begründungsanspruch im wesentlichen in drei Typen aufgeteilt werden. Selbstregierungsrechte erheben dabei den weitestgehenden Anspruch. Sie rangieren zwischen der eigenverantwortlichen Regelung interner Gruppenangelegenheiten über die Ausübung bestimmter staatlicher Funktionen, wie z.B. kultureller Teilautonomien, bis zu politischen Autonomiestatuten oder föderalen Arrangements. Mit "polyethnischen Rechten" benennt Kymlicka eine sehr heterogene Ansammlung von Maßnahmen, die sich primär auf die Akkommodation und Berücksichtigung ethnokultureller Identitäten innerhalb einer umfassenden politischen Gemeinschaft beziehen. Hierher gehören beispielsweise Ausnahmeregelungen bezüglich offizieller Kleidungs- oder Tierschlachtungsvorschriften, finanzielle Förderungen von kulturellen Veranstaltungen oder Integrationshilfen verschiedenster Art. Mit dieser Kategorie sind in der Regel viel schwächere Ansprüche und Begründungslasten verbunden als mit Selbstregierungsrechten, so dass die meisten der bestehenden Minderheitenrechte in diese Kategorie fallen. Mit ihnen können sich Gesellschaften am leichtesten abfinden und die Voraussetzungen ihrer Realisierung, finanziell und organisatorisch, sind meist viel geringer. Der letzte Rechtetyp enthält die speziellen Repräsentationsrechte. Um Unterrepräsentationen zu verhindern, können Minderheitenwahllisten, proportionale Repräsentationen, garantierte Sitze oder Quoten eingerichtet werden. Das Ausmaß des Anspruchs hängt dabei sehr von der speziellen Maßnahme ab.
Dass Kymlicka zunehmend im Sinne eines liberalen Nationalismus argumentiert, wird hier an verschiedenen Sachverhalten deutlich. Erstens werden viele Rechte aufgelistet, deren Sinn und Zweck nicht oder nicht primär im Schutz vor dem Assimilationsdruck durch die Mehrheit, sondern eher in der Garantie der angestammten Ansprüche von Gruppen gesehen wird. Vom Schutz vor Benachteiligungen wird damit zu einer Statusgarantie übergegangen. So sind z.B. Rechte föderaler Einheiten eigentlich kein Minderheitenschutz mehr. Sie verweisen vielmehr auf andere Arten von Rechtfertigungsgründen. Der zweite Grund wird erkennbar, wenn die andere Differenzierung zwischen Arten von ethnokulturellen Gruppen hinzugenommen wird. Für Kymlicka besteht die normative Leitdifferenz bei Minderheitenrechten zwischen Immigrantengruppen einerseits und nationalen Minderheiten andererseits. Beide Arten hätten unterschiedlich gute Gründe für Ansprüche auf bestimmte Rechte. Dabei führt er beide Differenzierungen in einer Weise zusammen, dass nur nationale Gruppen legitimerweise Ansprüche auf Selbstregierungsrechte und manche Repräsentationsrechte erheben könnten, und ethnische Gruppen sich mit polyethnischen Rechten bzw. einigen Repräsentationsrechten bescheiden müssten.
Viele Kommentatoren fanden zwar die Unterscheidung in einen liberalen Multikulturalismus, der sich um die Integration von Immigranten und um die mögliche Ausweitung des Programms auf nichtethnokulturelle Gruppen kümmert und einen liberalen Nationalismus, der sich vor allem mit nationalen Gruppen beschäftigt, hilfreich. Doch sowohl die rigide Dichotomisierung der Leitdifferenz als auch die ausschließliche Zuordnung von Gruppenarten und Rechtetypen wurde als wenig sinnvolle Verengung kritisiert. Das heißt, nationale Gruppen werden jetzt nicht mehr unter dem Stichwort des Minderheitenschutzes diskutiert, sondern gleich in den Kontext des liberalen Nationalismus gestellt. Die dritte Tendenz tritt zu Tage, wenn man den begründungstheoretisch zentralen Begriff der gesellschaftlichen Kultur betrachtet. Bei Kymlicka wird dieses Konzept am Beispiel nationaler Gruppen erläutert. Gesellschaftliche Kulturen sind da-her umfassende, territorial bestimmte, institutionell vollständige und potentiell eigenständige Gruppen. Da ethnische Gruppen definitionsgemäß keine gesellschaftlichen Kul-turen sind, scheint das ganze Begründungsprogramm von vornherein auf nationale Minderheiten zugeschnitten zu sein. Ein vierter Grund findet sich in den neueren Schriften, die sich mit dem liberalen Nationalismus beschäftigen. Im Anschluss an Ch. Taylor wird das Phänomen der Nationenbildung zunehmend als entscheidendes bzw. alleiniges Erklärungsmerkmal hervorgehoben. Auch wenn Kymlicka nach wie vor am Benachteiligungsparadigma festhält, so wird doch durch die Nationenbildung der Mehrheit jede Minderheit unweigerlich zur benachteiligten Minderheit. Taylor und Kymlicka zufolge hat eine Minderheit daher nur drei Reaktionsmöglichkeiten. Entweder gibt sie dem Druck nach und assimiliert sich an die Mehrheitskultur, oder sie fügt sich in eine dauerhaft marginale Stellung innerhalb der Gesellschaft, oder sie entschließt sich, sofern sie stark genug ist, ein eigenes, reaktives Nationenbildungsprogramm, mit eigener Sprache, Institutionen und Regeln durchzuführen. Letzteres sei vorwiegend nationalen Gruppen vorbehalten. Ethnische Gruppen hätten nur die Wahl zwischen der ersten und zweiten Option. In diesem Zusammenhang kann auch der Übergang zur Statusgarantiebegründung reinterpretiert werden. Als Reaktion auf die Nationenbildung fordern nationale Gruppen ihre inhärenten Rechte aus der früheren Selbständigkeit ein. Daher ist dort die eigentliche Basis der Minderheitenrechte im Recht auf nationale Selbstbestimmung zu sehen. Kymlicka betrachtet den liberalen Nationalismus in seinen Schriften konsequenterweise vorwiegend in seiner innergesellschaftlichen Bedeutung. Die internationale Dimension, die sich auch aus einer Minderheitenperspektive an den Problemen des Irredentismus und der Sezession zeigt, wird von ihm bisher außer acht gelassen. Eine Illustration dieser Tendenz zum Nationalismus bietet schließlich Kymlickas Analyse der Situation in Kanada in seinem jüngsten Buch. Die Auseinandersetzungen um Quebec, die sicherlich im Hintergrund der meisten von Kymlickas Begriffsbildungen stehen, wird als eine hochkomplexe und verfahrene Situation einer tiefgreifenden Diversität beschrieben, in dem nicht nur verschiedene Gruppen und Zugehörigkeiten, sondern auch unterschiedliche und zum Teil gegensätzliche Verständnisse des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der sozialen Einheit und des föderalen Selbstbildes die Lage komplizieren. Stand am Ende von Multicultural Citizenship noch die Forderung, irgendwie mit dieser unvermeidlichen Diversität umzugehen, so spricht Kymlicka neuerdings die Empfehlung aus, sie in nationalistischer Weise aufzulösen. Im Gegensatz zu den meisten Kommentatoren befürwortet er nicht die Entnationalisierung von Quebec, sondern das Explizitmachen bzw. Renationalisieren des englischsprechenden Kanada. Der einzige Ausweg aus der festgefahrenen Situation sei ein Verständnis der kanadischen Einheit als multinationalem Staat.
Wie sich Kymlickas Konzeption künftig weiterentwickeln wird, ist natürlich schwer vorherzusagen. Vieles spricht allerdings dafür, dass das Thema der Staatsbürgerschaft ins Zentrum seiner Aufmerksamkeit rückt. Vielleicht ist es überflüssig hinzuzufügen, dass dies nur konsequent wäre.
Bücher von Will Kymlicka (Auswahl):
Liberalism, Community and Culture. Oxford. Viii, 208 p., pbk., £ 14.--, 1989, Oxford University Press.
Politische Philosophie heute. Eine Einführung. Studienausgabe. 297 S., kt., DM 29.80, 1997, Campus, Frankfurt.
Multicultural Citizenship. A Liberal Theory of Minority Rights. Ix, 280 p., pbk., £ 14.--, 1995, Oxford University Press.
Multikulturalismus und Demokratie. Über Minderheiten in Staaten und Nationen. 112 S., kt., DM 24.--, 1999, Rotbuch, Hamburg.
Finding Our Way. Rethinking Ethnocultural Relations in Canada. 168 p., £ 14.--, 1998, Oxford University Press, Toronto.
Sammelbände (als Materialien und zur Rezeption von Kymlickas Theorie):Kymlicka, W. (Hg.): Justice in Political Philosophy. Schools of Thoughts in philosophy. 2 vols, 672/608 p., £ 275.--, 1994, Aldershot.
Kymlicka, W. (Hg.): The Rights of Minority Cultures. Lx, 387 p., cloth £ 50.--, pbk. 17.--, 1995, Oxford University Press.
Shapiro, I./Kymlicka, W. (Hg.): Ethnicity and Group Rights. 600 p., £ 32.--, 1997, New York University Press.
W.Kymlicka/L. Becker als Gastherausgeber in der Zeitschrift Ethics. 105. 1995. "Sympo-sium on Citizenship, Democracy, and Edu-cation".
W. Kymlicka als Gastherausgeber in der Zeitschrift Ethical Theory and Moral Practice. 1/2, 1998. mit dem Themenschwerpunkt "Nationalism, Multiculturalism and Liberal Democracy".
AutorMartin Frank hat im Fach Philosophie in Frankfurt promoviert und ist seit 2000 Assistent für Politische Theorie am Fachbereich Politikwissenschaft der Universität Bremen.
Redaktion / Webmaster © Michael Funken 2001. Alle Rechte vorbehalten. |
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