| Neurowissenschaft vs. Willensfreiheit: Leserbriefe |
Die Existenz des freien Willens lässt sich genau so wenig beweisen wie die Existenz Gottes. Der Glaube an einen freien Willen, an die „praktische Freiheit“ ist intersubjektiv verfasst und ist der Seinsgrund der Sittlichkeit. Weil das Selbstbewusstsein oder die Person eines Menschen sich nur durch andere Personen ausbildet und gestaltet, kann das Ich nicht nur auf Erregungszustände des Hirns reduziert werden. Ob dabei der freie Wille zum Teil ein Erregungszustand des Hirns ist oder nicht, spielt in der Praxis keine Rolle. Wir müssen die Freiheit des Willens im Handeln voraussetzen, denn sonst wäre unser Tun und Lassen bloß ein Marionettenspiel; alles wäre nur Natur und es gäbe keine sittliche Kultur. Das Gefühl der Freiheit ist das Wissen, dass der andere auf mich bezogen frei handelt; wie Schiller sagte: „Freiheit zu geben durch Freiheit ist das Grundgesetz.“
Herr Roth hat Recht; der freie Wille ist eine Illusion, trotzdem bildet er die Basis für Kultur. Der Illusionsbegriff ist als Wunschdenken oder Täuschung skandalös übersetzt; Täuschung hat immer einen Bezug zur sinnlichen Gewissheit, um die es in Ansehung des Freiheitsbegriffs nicht geht. Im sozialen Umfeld sind neben den sinnlichen Wechselwirkungen insbesondere Achtung und Würde vor dem anderen von Interesse. Das Denken von Illusionen ist ein Denken ohne Bezug zur sinnlichen Gewissheit. Die Fähigkeit Ideale als brauchbare Illusionen oder Fantasien zu bilden und zu haben, ist ein wesentliches Charakteristikum des Menschen. Man kann Ideale als Selbsttäuschungen ansehen, und es ist ein Problem was denn eigentlich Ideale sind. Hier hilft uns Kant weiter. Er nahm neben der Welt der Erscheinungen noch eine andere Welt an, das Reich des Intelligibelen. Der Mensch ist ein Natur- und ein Geistwesen, und er befindet sich zwischen Sein und Sollen. Durch die neueren Erkenntnisse der Hirnforschung wird auch nicht an dem „Bild des aufgeklärten Menschen gerüttelt“, wir müssen mit Kant annehmen, dass das Naturwesen Mensch einen freien Willen hat. Wer die Annahme eines freien Willen anzweifelt, dem sagte schon Duns Scotus: „Wer leugnet, daß einiges Seiende kontingent ist, der sollte so lange gefoltert werden, bis er zugibt, es sei möglich, daß er nicht gefoltert werde.“
Freiheit als Grund der Handlungsautonomie ist eine der drei regulativen Ideen neben der Unsterblichkeit und Gott, wie wir von Kant wissen. Diesen Ideen kann man Erregungszustände im Gehirn zuordnen, aber ob diese Erregungszustände Bedingungen jener Ideen sind, ist fraglich. Nur durch den empirischen Charakter des Menschen als eine Erscheinung erkenne ich den anderen, und ich kann mit ihm in Wechselwirkung treten. „In Ansehung dieses empirischen Charakters gibt es also keine Freiheit, und nach diesem können wir doch allein den Menschen betrachten, wenn wir lediglich beobachten, und, wie es in der Anthropologie geschieht, von seinen Handlungen die bewegenden Ursachen physiologisch erforschen wollen,“ schreibt Kant (KrV, B 578). Geht es um die praktische Absicht, etwa in einer entscheidenden Lebenssituation oder Krise – nicht bloß das freiwillige Heben des rechten oder linken Arms – finden wir spontan eine ganz andere Regel oder Ordnung neben der Naturkausalität in uns, die nur in der Form der Geistkausalität (Kausalität der Vernunft) aufgeht. Nämlich das Bewusstwerden von Pflicht gegenüber anderen. „Denn dann sollte vielleicht alles das nicht geschehen sein, was doch nach dem Naturlaufe geschehen ist, und nach seinen empirischen Gründen unausbleiblich geschehen mußte.“ (B 578) Jeder von uns kennt Situationen, in denen man etwas tun soll, es aber nicht vollzieht. Man wird deshalb in Unruhe versetzt, weil man die Pflichtkausalität nicht befreiend in die Naturkausalität überführt. Das heißt, einfach tut, was getan werden soll. Dazu ist freier Wille erforderlich. Das Gewissen treibt uns zum Sollen, es „drückt eine Art Notwendigkeit und Verknüpfung mit Gründen aus, die in der ganzen Natur sonst nicht vorkommt.“ (A 547) Dieses zwingende Gefühl der Notwendigkeit mag durch einen gewissen Gehirnzustand begleitet sein und sicherlich kann man diesen messtechnisch lokalisieren. Ob dabei der Gedanke das Epiphänomen zum Hirnzustand ist oder umgekehrt, ist nicht entscheidend. Jeder natürliche Prozess, der meine Handlung bedingt, überträgt die Unfreiheit seiner kausalen Ursache auf mich. Kant unterstellt nun, dass eine mögliche Handlung ihren Grund in mir selbst hat, der nicht sinnlich begründet werden kann. An dieser Stelle scheiden sich die philosophischen Geister, und es sei daran erinnert, dass es in der Philosophie verschiedene Perspektiven und keine letzten Antworten gibt.
Ich muss ein transzendentales Selbst neben meinem empirischen Dasein annehmen, denn das erklärt meine Freiheit inmitten der Naturkausalität. Ich wähle eine Handlung – die natürlicher Weise durch Erziehung und Erfahrung mitbestimmt ist – um ihrer selbst willen, etwa wenn ich lieben oder helfen will. Eine solche Handlung kann, wie Kant meinte, keiner Kette empirischer Ursachen zugeschrieben werden. Derartige Handlungen werden von meiner Vernunft oder meinem Gefühl als Illusion spontan emergiert und zwar in Form von „Bereitschafts-potentialen“. Diese werden dann von Hirnzuständen begleitet aber niemals von ihnen geleitet, feuern Nervenzellen an, die Bewegungen meines Körpers verursachen. Da die Autonomie sich ausschließlich im Gehorsam und der Achtung gegenüber der Vernunft offenbart, und da das Ich seine Handlungen durch Imperative bestimmen muss, lässt sich die Autonomie des Willens beschreiben, als „die Tauglichkeit der Maxime eines jeden guten Willens, sich selbst zum allgemeinen Gesetz zu machen.“ (GMS, 70) Allerdings räumt Kant in einer oft übersehenen Fußnote (B 597) sehr bedenkenswert ein: „Die eigentliche Moralität der Handlungen (Verdienst und Schuld) bleibt uns daher, selbst die unseres eigenen Verhaltens, gänzlich verborgen. Unsere Zurechnungen können nur auf den empirischen Charakter bezogen werden. Wie viel aber davon reine Wirkung der Freiheit, wie viel der bloßen Natur und dem unverschuldeten Fehler des Temperaments, oder dessen glücklicher Beschaffenheit (merito fortunae) zuzuschreiben sei, kann niemand ergründen, und daher auch nicht nach völliger Gerechtigkeit richten.“ (B 579) Die sehr mutige Behauptung von Herrn Roth, dass „im Strafrecht das Prinzip der moralischen Schuld aufgegeben werden“ soll und an dessen Stelle die „Normenverletzung“ zu treten habe, radikalisiert diese Kantische Behauptung und passt zum Gesetzescharakter des kategorischen Imperativs.
Das Problem besteht jetzt in der Frage: in welchem Verhältnis steht das transzendentale Selbst zum empirischen Selbst? Wie soll eine geistige Idee auf die Natur wirken? Ich glaube der Begriff „Bereitschaftspotential“ von Herrn Roth ist hier ein geglückter Begriff. Was bedeutet aber „Möglichkeit der Kausalität aus Freiheit“ in der Praxis? Hier stoßen wir an die äußersten Grenzen des Kantischen Systems. Kant behauptet, dass die Ursachewirkungsrelation als Kategorie des Verstandes eine Relation in der Zeit bedeutet, also ein Verhältnis von vorher und nachher. Das Verhältnis eines Grundes für das, was daraus folgt, ist dagegen zeitlos. In der Kritik der reinen Vernunft (A 538 – A 558) bietet uns Kant eine ziemlich geheimnisvolle Diskussion. Er unterlässt es zu erklären, wie das, was dem transzendentalen Selbst als Grund gilt, ein Ereignis in der Natur anfeuert. Vielleicht verstehen wir diese schwierige Stelle bei Kant noch nicht, denn diese Erörterung endet dann auch mit dem Geheimnis der Vernunft. Ob uns hier die „experimental-psychologischen Befunde“ weiterhelfen? Kants Stellungnahme zu diesem Fragenkomplex sei in der Behauptung gebündelt, dass die Idee von meinem freien Selbst als Glied eines rein intelligibelen Bereichs, zugleich auch Glied der Sinnenwelt, „immer eine brauchbare und erlaubte Idee zum Behufe eines vernünftigen Glaubens“ (GMS 90) bleibt. Auch das kann man als Illusion bezeichnen. Aber es sind gerade derartige Illusionen als Ideale betrachtet – und das ist die Pointe der Kantischen Philosophie –, die Gemeinschaften von Menschen überhaupt ermöglichen. Zugleich hält Kant aber daran fest, dass die Antinomie der menschlichen Freiheit unvermeidlich ist. Niemals können wir sie mit Hilfe der theoretischen Vernunft auflösen, geschweige denn empirisch fassen, während uns die praktische Vernunft bloß versichert, dass es eine Lösung gibt. Doch er gesteht „wie reine Vernunft praktisch sein könne, das zu erklären, dazu ist alle menschliche Vernunft gänzlich unvermögend, und alle Mühe und Arbeit, hiervon Erklärung zu suchen, ist verloren.“ (GMS, 89) Der Zusammenhang des Physischen und des Moralischen im Menschen „überschreitet alle Fassung seines Geistes [...]“ und man wird gewahr, „daß hier ein Geheimnis vor ihm liege.“ (AA, Bd. VIII, S. 453) Wir müssen zwischen Ursachen und Gründen unterscheiden, Herr Roth wies darauf hin. Weil die Freiheit als Ideal eine Illusion ist, kann sie uns als gesellschaftliche Wesen neben unserem Naturdasein als regulatives Ideal leiten, d. h. intersubjektiv kulturell wirksam werden. Nur eine Gemeinschaft von Subjekten in Form des „objektiven Geistes“ kann gegenüber der Schuldfähigkeit des Individuums, d. h. des Subjekts eine normative „strukturbildende Kraft erlangen.“ Diese mag sich durch Normen gebende Gesetze in der Erziehung und im Zusammenleben in „Handlungsautonomie“ realisieren. Noch einmal: Freiheit ist ein regulatives Ideal, wie die Unsterblichkeit und Gott. Man kann diese Ideale als Illusionen oder als Täuschungen abtun. Schon immer waren es aber genau diese Ideale oder Formen, die den Menschen in seinem Erdendasein leiteten und begleiteten, wenn auch mit verschiedenen Inhalten.
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Autor [Stand der Information: TT/MM/2005]
Ulrich Fritz Wodarzik ist theoretischer Physiker und Dozent am Fachbereich Informatik der Universität Worms. |
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