Willensfreiheit

Michael Pauen:

Ursachen und Gründe

Zu ihrer Unterscheidung in der Debatte um Physikalismus und Willensfreiheit

Eines der zentralen Merkmale von Personen besteht in deren Fähigkeit, sich in Handlungen und Überlegungen durch Gründe leiten zu lassen. Handlungsleitende Gründe zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie eine Handlung nicht einfach bewirken, so wie ein Reiz oder ein Affekt eine Reaktion herbeiführt, vielmehr vermag eine Person zu ihren Gründen Stellung zu nehmen, sie kann sie akzeptieren oder verwerfen. Dies erklärt, warum Harry Frankfurt in seinem Aufsatz "Freedom of the Will and the Concept of the Person." (The Journal of Philosophy 68, S. 5-20) in der Fähigkeit zu reflexiven, also offenbar von Gründen geleiteten Stellungnahmen zu eigenen Willensakten das Kriterium von Personalität sehen konnte. Willensakte, die in einem solchen reflexiven Akt von einer Person akzeptiert werden, sind in Frankfurts Augen frei. Im Gegensatz dazu liegt es nahe, kausal determiniertes Verhalten als unfrei zu bezeichnen - schließlich scheint der Person in diesem Falle auch die Möglichkeiten zu fehlen, Stellung zu nehmen zu den Ursachen ihres Verhaltens. 

Bedeutsam sind diese Überlegungen in zweierlei Hinsicht: Zum einen liefern sie offenbar einen guten Ansatzpunkt für die Unterscheidung zwischen freien und unfreien Handlungen bzw. Verhaltensweisen: Freie Handlungen müssen auf Gründe zurückzuführen sein. Zweitens scheinen sie es zu erlauben, ein Argument gegen den Physikalismus zu gewinnen: Wenn Willensakte wie alle anderen geistigen Prozesse neuronale Prozesse sind, dann sind sie offenbar grundsätzlich von Ursachen und eben nicht von Gründen bestimmt. Wollen wir an unserer Vorstellung von Personen als Wesen festhalten, deren Handeln zumindest manchmal von Gründen geleitet wird, dann, so scheint es, müssen wir den Physikalismus zurückweisen. 
Im möchte im Folgenden zeigen, dass beide Behauptungen unzutreffend sind: Die Unterscheidung von Gründen und Ursachen liefert weder ein adäquates Freiheitskriterium noch einen prinzipiellen Einwand gegen den Physikalismus. Allerdings ist damit nichts darüber ausgesagt, ob der Physikalismus wahr oder falsch ist. Ich werde weiterhin davon ausgehen, dass die Fähigkeit, sich im Handeln und Überlegen von Gründen leiten zu lassen, ein auszeichnendes Merkmal von Personen und eine notwendige Bedingung von Freiheit ist; schließlich werde ich unterstellen, dass Menschen dieses Kriterium prinzipiell erfüllen können. 

Realisierung und Reduktion von Gründen 

Bei Gründen handelt es sich um propositionale Einstellungen wie Wünsche oder Überzeugungen, die die Ausführung bestimmter Handlungen bzw. das Akzeptieren gewisser Aussagen rational machen. Anders als Ursachen stehen Gründe in Rechtfertigungskontexten; sie führen eine Handlung daher auch nicht direkt herbei, sondern erlauben dem Handelnden, reflexiv Stellung zu nehmen und den Grund gegebenenfalls zu verwerfen. Soweit es um Handlungsgründe geht, müssen in der Regel ein Wunsch und eine Überzeugung zusammenkommen: Ich werde also nur dann einen Grund haben, bei Regen einen Regenschirm mitzunehmen, wenn ich nicht nur überzeugt bin, dass mich der Schirm vor Regen schützt, sondern auch den Wunsch habe, nicht nass zu werden. Davidson spricht in diesem Zusammenhang von einem "primären Grund".

Die Frage, ob Gründe physisch realisiert sein können, ist falsch gestellt: Gründe werden nicht unmittelbar wirksam, sondern kommen erst durch die Vermittlung von kognitiven Prozessen wie Überlegungen zur Geltung. Die entscheidende Frage muss daher lauten, ob Überlegungen, in denen Gründe wirksam werden, neuronal realisiert oder mit physischen Prozessen identisch sein können. Zumindest auf den ersten Blick scheint nichts gegen diese Annahme zu sprechen - auch wenn psychophysische Identitätsbehauptun-gen eine Reihe wohlbekannter Schwierigkeiten aufwerfen.

Während eine Identitätsbehauptung eine metaphysische Aussage über bestimmte Objekte oder Eigenschaften darstellt, sind Reduktionsbehauptungen epistemologische Aussagen über die Beziehung zwischen Theorien oder Beschreibungen. Im Gegensatz zu einem auch in der Philosophie noch weit verbreiteten Verständnis hat Reduktion dabei nichts mit "Verminderung" zu tun; gemeint ist vielmehr die erklärende Zurückführung z. B. einer aus dem Alltag bekannten Phänomenbeschreibung auf eine wissenschaftliche Theorie, die es erlaubt, das Alltagsphänomen zu erklären. Selbstverständlich wird die Existenz des Alltagsphänomens damit nicht angetastet. 

Nida-Rümelins transzendentalphilosophisches Argument

In seinem kürzlich bei Reclam erschienenen Buch Über menschliche Freiheit entwickelt Julian Nida-Rümelin in Anlehnung an P. F. Strawson ein transzendentalphilosophisches Argument, das aus der konstitutiven Bedeutung von Gründen für Personen einen grund-legenden Einwand gegen den Physikalismus ableitet. Danach ist die Zurückweisung des Physikalismus eine Möglichkeitsbedingung unserer lebensweltlichen Moralität, insbe-sondere der Überzeugung, dass unser Handeln von Gründen bestimmt wird. Die Pr-missen dieses Argumentes sind unstrittig: Natürlich ist die Fähigkeit, nach Gründen zu handeln, nicht nur die Voraussetzung für die Zuschreibung von Verdienst und Verantwortung, sondern für sich genommen auch ein unaufgebbarer Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Ergänzen könnte man eine Vari-ante des alten Apelschen Letztbegründungsargumentes: Jeder, der argumentiert und da-mit Gründe nennt, muss faktisch die Wirksamkeit dieser Gründe bei sich und anderen voraussetzen. Wer also die Wirksamkeit von Gründen argumentativ bestreitet, der verwickelt sich in einen performativen Selbstwiderspruch.

Nida-Rümelin geht jedoch einen entscheidenden Schritt weiter. Er argumentiert, dass die Wirksamkeit von Gründen ihrerseits den Verzicht auf den Physikalismus voraussetzt. Wäre unser Handeln vollständig durch physische Prozesse bestimmt, dann könne es nicht unter dem Einfluss von Gründen stehen: 

"Es ist eine transzendentale Bedingung unserer lebensweltlichen Moralität, dass wir uns selbst und andere als von kausalen Ursachen nicht vollständig determiniert ansehen. Was wir, be-legt durch unsere reaktiven moralischen Einstel-lungen voraussetzen, ist, dass Gründe unser Handeln leiten oder jedenfalls leiten können. … Wenn unser Handeln durch Anderes als Gründe vollständig bestimmt wäre, dann wäre diese Be-dingung de facto nicht erfüllt. Da in naturwissenschaftlichen Beschreibungen und Gesetzen Gründe keinen Ort haben, können wir diesen Konflikt auch in der Weise formulieren: Eine vollständige naturalistische Beschreibung und Erklärung menschlichen Handelns ist mit unse-rer lebensweltlichen Moralität unvereinbar." (35) 

Der entscheidende Schritt, der von der Unverzichtbarkeit von Gründen zur Zurückweisung des Physikalismus führt, folgt aus der Annahme, dass "in naturwissenschaftlichen Beschreibungen und Gesetzen Gründe keinen Ort haben." Dies bedeute nämlich, dass eine vollständige naturwissenschaftliche Be-schreibung menschlichen Handelns, genauer der handlungssteuernden kognitiven Prozesse, die Wirksamkeit von Gründen aus-schließt. 

Nun scheint mir auch die zitierte Ausgangsvoraussetzung unstrittig: Natürlich ist auf der naturwissenschaftlichen bzw. neurobiologischen Beschreibungsebene niemals von Gründen die Rede: Neurone reagieren nicht auf Gründe, sondern auf Neurotransmitter und Aktionspotentiale. Doch wird damit die Wirksamkeit von Gründen ausgeschlossen? Wohl kaum! Andernfalls könnte man auch behaupten, die Funktion von Computern werde nicht durch deren Programme bestimmt, schließlich sei alles, was in Computern passiert, von der elektronischen Aktivität in Siliziumchips abhängig. Offensichtlich ist diese Überlegung jedoch falsch: Die Programmfunktionen werden überhaupt erst durch die Aktivitäten der Chips realisiert; ähnlich könnte auch das Verhältnis von psychischen und physischen Prozessen im menschlichen Gehirn sein. Wie schon erwähnt, muss man sich dazu nicht auf die ebenso falsche wie abenteuerliche Identifika-tion von Gründen und Neuronen versteifen. Genauso wenig ist man zu der nicht minder abwegigen Behauptung gezwungen, Neurone ließen sich durch Gründe beeinflussen: Dazu dürfte es einzelnen Neuronen nun doch an der erforderlichen Intelligenz fehlen. Behaupten muss man vielmehr nur, dass die kognitiven Prozesse, in denen Gründe wirk-sam werden, neuronal realisiert sind. Ebenso wie man ein und denselben Computer also auf der Ebene der Hardware und auf der Ebene der Software beschreiben kann, so wäre es dann möglich, geistige Prozesse in einer mentalistisch-intentionalen und einer neurobiologischen Sprache zu beschreiben. Von Gründen und natürlich auch von Normen und Normkonflikten wäre nur in der mentalistisch-intentionalen Sprache die Rede. Doch wenn die Überlegungsprozesse, in denen Gründe und Normen wirksam werden, durch neuronale Aktivitäten realisiert sind, dann kann man zu deren Beschreibung auch die Sprache der Neurobiologie verwenden. Dass man zu Gründen Stellung nehmen kann, wäre hier kein Gegenargument: Auch solche Stellungnahmen sind kognitive Prozesse, die prinzipiell neuronal realisiert sein können. Wie gesagt: Ob eine solche Realisie-rung faktisch vorliegt oder nicht, kann hier offen bleiben. Zur Diskussion steht nur die Frage, ob dies möglich ist, ob also der Physi-kalismus die Wirksamkeit von Gründen ausschließt, und dies scheint nicht so zu sein.

Nida-Rümelin akzeptiert diese physikalistische Lösung jedoch nicht. In seinen Augen setzt die Wirksamkeit von Gründen voraus, "dass intentionale Vorgänge auf natürliche Vorgänge einwirken." (94) Behauptet wird damit die Notwendigkeit einer Interaktion zwischen naturalistisch unterbestimmten Intentionen und physischen Zuständen. Doch wie lässt sich diese Forderung, die weit über das ursprüngliche Programm Strawsons hinausgeht, begründen? Der Hinweis auf empirische Fakten kommt hier nicht in Frage, würde er doch den transzendentalphilosophischen Anspruch der Argumentation Nida-Rümelins unterlaufen, die aus alltäglichen Präsumtionen ableiten will, dass der Physika-lismus falsch sein muss. Denkbar ist allenfalls die Annahme, dass Gründe bzw. ratio-nale Überlegungsprozesse aus begrifflichen Gründen nicht im Vokabular der Neurobio-logie erfassbar sind. Doch worauf sollte sich eine solche begriffliche Annahme stützen? Die Tatsache, dass Gründe propositionale Einstellungen sind, die in Rechtfertigungsbe-ziehungen stehen und faktisch in unseren Überlegungen wirksam werden, sagt natür-lich noch nichts darüber aus, wie diese Über-legungen realisiert sein müssen. Prinzipiell würden hierfür bestimmte Zustände in einer immateriellen Seele ebenso in Frage kom-men wie die nicht-physischen Eigenschaften eines Gehirns oder eben die Aktivitätszu-stände neuronaler Assemblies. Zwar gibt es ein ernst zu nehmendes begriffliches Argu-ment, demzufolge phänomenale Bewusstseinseigenschaften, die berühmten Qualia, nicht neuronal realisiert sein können. Das Argument basiert allerdings auf der Voraus-setzung, dass phänomenale Eigenschaften nicht in funktionalen Kategorien zu erfassen sind. Diese Voraussetzung gilt jedoch - auch nach Meinung der Vertreter dieses Argumen-tes - nicht für kognitive Zustände und ist da-her auf Überzeugungen nicht zu übertragen. 

Gegen die Annahme, rationale Überlegungen könnten prinzipiell nicht neuronal realisiert sein, spricht schließlich auch der folgende Gedankengang: Nehmen wir an, wir lebten in einer Welt, in der es wirksame Gründe und damit Überlegungen gibt, die - wie von Nida-Rümelin gefordert - naturalistisch unter-bestimmt sind. Die Unterbestimmtheit soll dabei für viele, jedoch nicht für alle kognitiven Prozesse einer Person gelten. Nehmen wir weiterhin an, ich sei zunächst überzeugt, dass meine derzeitigen Überlegungen von Gründen bestimmt sind. Nachträglich würde sich herausstellen, dass diese kognitiven Pro-zesse vollständig neuronal realisiert sind. Müsste ich daraufhin meine ursprüngliche Annahme aufgeben? Auf die Unaufgebbarkeit der Präsumtion, dass Gründe wirksam sind, kann ich mich nicht berufen, schließlich wäre diese Wirksamkeit nicht grundlegend in Frage gestellt; es geht ja nur um einen einzi-gen Fall. Dennoch wäre eine Rücknahme der ursprünglichen Behauptung offenbar abwegig; der skizzierte Befund würde einfach nur zeigen, dass meine geistigen Prozesse in die-sem Falle neuronal realisiert sind - nicht mehr und nicht weniger. 

Stimmen diese Überlegungen, dann kann auch ein Physikalist davon ausgehen, dass Überlegungsprozesse, in denen Gründe wirksam werden, eine vollständige neuronale Beschreibung haben können. Es mag viele Einwände gegen den Physikalismus geben - die Präsumtion, dass unser Handeln von Gründen geleitet wird, gehört jedoch offenbar nicht dazu.

Wingert und Habermas

Selbst wenn man Nida-Rümelins Einwand gegen den Physikalismus zurückweist, bleibt allerdings ein Problem bestehen, auf das Lutz Wingert und Jürgen Habermas hingewiesen haben. Ihr Einwand ist schwächer, weil er sich nicht gegen den Physikalismus generell, sondern nur gegen dessen reduktionistische Varianten richtet. So räumt etwa Wingert in seinem Aufsatz "Gründe zählen. Über einige Schwierigkeiten des Bionaturalismus" eine Abhängigkeit geistiger von physischen Prozessen ein, besteht jedoch gleichzeitig auf einer prinzipiellen Differenz zwischen beiden Bereichen: 

"Die kognitiven Prozesse und Leistungen sind in dem Sinn von neuronalen Prozessen abhängig, daß sie nicht ohne diese möglich sind. Aber daß etwas nicht ohne etwas anderes vorkommen kann, bedeutet nicht, daß es damit zusammenfällt." (Hirnforschung und Willensfreiheit. Zur Deutung der neuesten Experimente, he-rausgegeben von. C. Geyer, Frankfurt 2004).

Neuronale Prozesse scheinen hier eine Art notwendiger, nicht jedoch hinreichender Bedingungen für mentale Zustände zu bilden; dabei ist der Vorbehalt gegen das "Zusammenfallen" offenbar als Ablehnung der Reduktion psychischer auf physische Phänomene zu verstehen. 

Entschiedener noch wird diese Position von Jürgen Habermas in seinem Aufsatz "Freiheit und Determinismus" (Deutsche Zeit-schrift für Philosophie 6/2004) vertreten. Anders als Nida-Rümelin fordert Habermas weder eine metaphysische Eigenständigkeit psychischer Phänomene noch eine psycho-physische Interaktion, vielmehr plädiert er für einen "weichen Naturalismus," der zwar an monistischen Grundintuitionen festhält, gleichzeitig aber die Irreduzibilität des men-talistischen Sprachspiels betont. Habermas sieht hierin eine notwendige Bedingung für die Wirksamkeit von Gründen; seine Vorbe-halte gegenüber reduktionistischen Varianten des Physikalismus sind also im Wesentlichen epistemologisch begründet.

Schon aufgrund der wohlbekannten Probleme bei der Naturalisierung von Intentionalität halte ich eine reduktionistische Beschreibung kognitiver Prozesse für undurchführbar. Doch selbst wenn dies gelänge, würden da-mit weder Wirksamkeit und Existenz von Gründen noch die Existenzberechtigung unserer mentalistischen Sprache in Frage ge-stellt. Eine solche Reduktion würde Aussagen über kognitive Prozesse lediglich auf Aussagen über neuronale Prozesse zurück-führen, so dass wir das Auftreten der kogni-tiven Prozesse mit neurobiologischen Erkenntnissen verständlich machen könnten. Ganz ähnlich verschafft uns die Reduktion von Wasser auf H2O den Zugang zu mikro-physikalischen Erklärungen z.B. für das Frieren von Wasser. Natürlich geben solche Erklärungen keinen Anlass, an der Existenz und Wirksamkeit von Wasser zu zweifeln. Das Gleiche würde für die Existenz und Wirksamkeit kognitiver Prozesse einschließlich der in ihnen erwogenen Gründe gelten. 

Habermas' Befürchtungen scheinen auf der Annahme zu beruhen, dass eine solche Rückführung Gedanken, also die propositionalen Gehalte kognitiver Zustände, "ohne semantischen Rest in ein empiristisches … Vokabular übersetzen" müsse (S. 882). Selbstver-ständlich wäre ein solches Ziel völlig verfehlt; sieht man einmal vom Eliminativen Materialismus ab, dann spielt es seit der Abkehr vom semantischen Physikalismus in den sechziger Jahren praktisch keine Rolle mehr. Die Kritik an dieser Position hatte sich ja an der Einsicht entzündet, dass auch in den funktionalen Beschreibungen mentaler Zu-stände nicht auf mentalistische Ausdrücke verzichtet werden kann.

Doch nehmen wir an, dieses Ziel würde dennoch verfolgt und auch erreicht - würde da-mit nicht doch die Wirksamkeit von Gründen oder aber die Geltung von Normen in Frage gestellt? Im utopischen, äußersten Fall wären mentalistische Aussagen über einen kogniti-ven Zustand problemlos in rein naturalisti-sche Aussagen über einen neuronalen Pro-zess übersetzbar und umgekehrt - die Bezie-hung zwischen diesen beiden Sprachspielen wäre also völlig transparent. Wir könnten dann das faktische Auftreten einer Überzeugung innerhalb eines kognitiven Prozesses durch den Rückgriff auf frühere neuronale Prozesse verständlich machen, wobei anzunehmen ist, dass es sich bei letzteren um kognitive Prozesse handelt, in denen Argumen-te für oder gegen die fragliche Überzeugung abgewogen wurden - die Wirksamkeit von Gründen bliebe also erhalten und sie wäre wegen des problemlosen Übergangs zwischen den Sprachspielen sogar relativ leicht nachzuvollziehen. Natürlich lässt sich in einem naturalistischen Bezugssystem die normative Frage nach der Geltung bestimm-ter Behauptungen nicht stellen. Die skizzierte Erklärung würde also nichts darüber sagen, ob die Überzeugung richtig ist bzw. ob sie durch die zuvor angestellten Überlegungen gerechtfertigt wird: Bei der Verletzung logischer, moralischer oder grammatischer Re-geln werden schließlich keine Naturgesetze gebrochen. Zur Beantwortung solcher Fragen müssten wir weiterhin auf die mentalisti-schen bzw. evaluativen Sprachspiele zurückgreifen, in denen wir solche Fragen auch heute beantworten. 

Doch könnten die Vertreter eines dogmatischen Naturalismus diese anderen Sprach-spiele nicht einfach als überflüssig oder gar illegitim erklären? Wohl kaum, denn dazu müssten sie schon wieder auf die angeblich überflüssigen bzw. illegitimen Sprachspiele zurückgreifen. In einem naturalistischen Bezugssystem können schließlich keine norma-tiven Fragen - also auch keine Fragen nach der Legitimität bestimmter Sprachspiele - diskutiert werden. Abgesehen davon dürften auch naturalistische Fundamentalisten ein Interesse an der Einhaltung logischer, grammatischer und moralischer Regeln haben und damit an der Erhaltung von Bezugssystemen, in denen diese Regeln begründet und angewendet werden können. Kurz: Selbst wenn man gegen alle Vernunft versuchte, die Idee einer vollständigen Reduktion mentaler Zustände auf neurobiologischen Prozesse wieder zu beleben und damit Erfolg hätte, würde man damit weder die Wirksamkeit von Gründen noch die Geltung von Normen in Frage stellen. 

Habermas hat jedoch nicht nur den Physikalismus als eine philosophische Position im Auge, sondern auch einzelne empirisch begründete Aussagen. So wirft er Gerhard Roth vor, dass dieser "Gründe und die logische Verarbeitung von Gründen als Epiphänome-ne" einstufe (S. 880). Dies ist insofern überraschend, als Roth in dem von Habermas zi-tierten Abschnitt in seinem Buch Fühlen, Denken, Handeln (Neue vollständig überarbeitete Auflage 2003, S. 525-8) ausführlich auf "die Bedeutung des bewussten und di-stanzierten Abwägens" (so der Titel des Abschnitts) eingeht. Auch wenn die "Letztentscheidung" dabei den Emotionen vorbehalten bleibt, so wird man kaum mit Habermas da-von sprechen können, dass das "Geben und Nehmen von Gründen als Epiphänomen ab-getan" werde; noch weniger kann von einem "Epiphänomenalismus des bewussten Lebens" gesprochen werden - auch Emotionen sind schließlich Bewusstseinsphänomene. Wichtiger noch scheint mir ein methodischer Punkt: Offenbar macht Roth hier keine phi-losophische Aussage über das Verhältnis von Ursachen und Gründen, der gegebenenfalls rein philosophisch-argumentativ zu begeg-nen wäre, vielmehr geht es um das faktische Verhältnis von emotionalen und rationalen Einflüssen auf Handlungen und Entscheidungen. Ebenso wie die Aussagen selbst muss auch die Kritik an ihnen durch empiri-sche Befunde oder deren Interpretation ge-stützt werden - philosophische Grundsatzüberlegungen helfen bei solchen Tatsachenaussagen nicht weiter. 

Gründe als Kriterien freier Handlungen

Die Zweifel, ob die Unterscheidung von Gründen und Ursachen wirklich prinzipielle Einwände gegen den Physikalismus begründen kann, werden schließlich auch dadurch bestärkt, dass Physikalisten wie z.B. Ansgar Beckermann ("Schließt biologische Determiniertheit Freiheit aus?" in: Der freie und der unfreie Wille, hrsg. v. F. Hermanni und P. Koslowski. München, 2004) sich dieser Unterscheidung in ihren Konzeptionen von Willensfreiheit bedient haben. In der Regel han-delt es sich hier um kompatibilistische Posi-tionen, die die Vereinbarkeit von Freiheit und Determination behaupten. Diesen Theorien zufolge hängt die Freiheit einer Handlung nicht davon ab, ob die Handlung determiniert ist, sondern davon, wie sie determiniert ist. Ist sie durch die Person bestimmt, dann ist sie selbstbestimmt und damit frei. Der bloße Verweis auf die Person liefert allerdings noch kein ausreichend trennscharfes Kriterium, immerhin haben Personen eine Reihe von Eigenschaften wie Süchte und psychopathi-sche Dispositionen, die ihre Freiheit offenbar einschränken. Viele Kompatibilisten sind der Ansicht, dass erst der Verweis auf handlungsbestimmende Gründe das geeignete Kriterium liefert. Ich werde mich im Folgenden ausschließlich mit diesem Kriterium be-fassen und dabei offen lassen, ob der Kompatibilismus zutrifft. 

Zieht man in Betracht, dass es ein auszeichnendes Merkmal von Personen ist, dass ihr Handeln von Gründen bestimmt werden kann, während Süchte, psychopathische Dispositionen und andere äußere Faktoren, die den Freiheitsspielraum einschränken, typischerweise als Ursachen zu beschreiben sind, dann liegt es in der Tat nahe, Handlungen, die durch Gründe, genauer: durch rationale Überlegungsprozesse einer Person bestimmt werden, als selbstbestimmt zu bezeichnen. In diesem Sinne hat z. B. Peter Bieri argumentiert; auch die Positionen von Habermas und Wingert lassen sich so verstehen. 

Attraktiv ist diese Position deshalb, weil sie Schwierigkeiten zu umgehen scheint, die auftreten, wenn man auch Emotionen und Bedürfnisse zu den möglichen Motiven einer freien Handlung zählt. Man benötigt dann nämlich Kriterien für die Unterscheidung zwischen solchen Emotionen und Bedürfnissen, die man einer Person zuschreiben kann, und anderen, bei denen dies nicht gerechtfer-tigt ist. Viele Autoren sind der Ansicht, dass die Schwierigkeiten bei der Formulierung und Legitimation solcher Kriterien nicht zu überwinden sind.

Tatsächlich ist der Rückgriff auf Gründe jedoch keine Erfolg versprechende Alternative, sondern führt geradewegs in ein Dilemma. Geht man nämlich von einem relativ weiten Begriff von Gründen aus, dann muss man auch solche Handlungen als selbstbestimmt bezeichnen, die wir normalerweise nicht als frei betrachten würden. Arbeitet man dage-gen mit einem engen, an starke Rationalitätskriterien gebundenen Begriff von Grün-den, dann würden Handlungen, die gegen moralische Prinzipien verstoßen, nicht als frei gelten. 

Beginnen wir mit einem relativ weiten Begriff von Gründen: Eine Handlung würde in diesem Falle generell als selbstbestimmt und frei gelten, falls sie von Gründen geleitet wird. Dies impliziert die kontrafaktische An-nahme, dass die Person in Abwesenheit der relevanten Gründe anders gehandelt hätte. Ein trivialer, aber dennoch typischer Fall wä-re eine Person, die den Wunsch hat, ein Glas Wein zu trinken, und weiß, dass im Kühlschrank eine Flasche Wein steht. Diese Per-son hat einen Grund, in die Küche zu gehen. Lässt sie sich in ihrem Handeln durch diesen Grund leiten, dann handelt sie diesem Krite-rium zufolge frei, sofern sie den Gang unterlassen hätte, falls sie diesen Grund nicht ge-habt hätte. Problematisch ist dieses Kriteri-um, weil es auch von Handlungen erfüllt wird, die offenbar nicht frei sind, z. B. von dem Griff eines Rauschgiftsüchtigen nach seiner Droge. Wenn er einen Wunsch hat, seine Entzugssymptome zu beseitigen, und überzeugt ist, dass er dies durch seine Droge erreichen kann, dann hat er einen Grund, sei-ne Droge zu nehmen. Lässt er sich in seinem Handeln durch diesen Grund leiten, so dass er in Abwesenheit des Grundes anders han-deln würde, dann erfüllt er das obige Kriteri-um, doch offensichtlich handelt er nicht frei: Der weite Begriff von Gründen liefert also ein zu schwaches Kriterium. 

Es liegt nahe, diese Schwierigkeit dadurch zu beseitigen, dass man nur "gute Gründe" zulässt, d. h. Gründe, die bei einer Berücksichtigung aller handlungsrelevanten Aspekte einer rationalen Rechtfertigung standhalten, so dass die Handlung im "objektiven Interesse" des Handelnden wäre. Für den Weintrinker würde sich nichts ändern, doch der Rauschgiftsüchtige erfüllt dieses Kriterium nicht: Bei Berücksichtigung aller relevanten Aspekte würde er nur dann rational handeln, wenn er seine Entzugssymptome durch eine Therapie bekämpfte. 

Leider stellt sich bei näherer Betrachtung sehr schnell heraus, dass wir damit dem Dilemma nicht entronnen sind. Zum einen stellt sich hier das Problem eines "rationalen Zwangscharakters", also einer Person, die - z. B. aufgrund einer restriktiven Erziehung - gar nicht anders kann, als immer guten Gründen entsprechend zu handeln, dabei aber ihre übrigen Interessen und Bedürfnisse völlig vernachlässigt. Zweitens ist es angesichts des Universalismus guter Gründe fraglich, wie ein solcher Ansatz den individuellen Differenzen frei handelnder Personen gerecht werden will. Wichtiger noch erscheint mir ein dritter Einwand, der darauf basiert, dass es offenbar gute Gründe für moralische Normen gibt. Da diese Gründe auch für die Beurteilung solcher Handlungen relevant sind, die moralischen Normen zuwider laufen, würde eine Person, die eine derartige Handlung ausführt, gegen gute Gründe verstoßen. Mit anderen Worten: Moralisch verwerfliche Handlungen wären automatisch unfrei. Wir könnten daher niemanden mehr für eine Verletzung moralischer Normen zur Rechenschaft ziehen; paradoxerweise gäbe es jedoch weiterhin moralische Verdienste, da moralisch gerechtfertigte Handlungen auf guten Gründen basieren. 

John Martin Fischer hat 1994 in seinem Buch Metaphysics of Free Will: An Essay on Control versucht, die skizzierte Schwierigkeit dadurch zu lösen, dass er nur eine Ansprechbarkeit für (gute) Gründe verlangte. Ansprechbar für Gründe ist eine Person dann, wenn es prinzipiell möglich ist, dass Gründe ihr Handeln unter den gegebenen Umständen beeinflussen; es ist jedoch nicht erforderlich, dass dies für die aktuell relevanten Gründe gilt. Eine Person, die gute Gründe hätte, die Abgabefrist für einen Aufsatz einzuhalten, dies jedoch aus egoistischen Motiven versäumt, müsste daher nicht als unfrei bezeichnet werden, sofern es überhaupt Gründe gibt, denen die Person gefolgt wäre - etwa dann, wenn die eigene berufliche Existenz von der Einhaltung der Frist abhängen würde. 

Zwar wird es damit möglich, Personen für die Verletzung moralischer Normen verantwortlich zu machen. Dennoch scheitert dieser Lösungsversuch ebenfalls. Auch bei einem Rauschgiftsüchtigen sind in der Regel Gründe vorstellbar, die ihn dazu veranlassen würden, seinen Griff zur Droge zu unterlassen - etwa die Gegenwart eines Polizisten, eine unmittelbare Lebensgefahr etc. Nach wie vor wäre es jedoch unplausibel, Rauschgiftsüchtige in ihrem Suchtverhalten als frei zu bezeichnen. Auch der Versuch Fischers bringt also keine Lösung des Problems. 

All dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass die Fähigkeit, nach Gründen zu handeln, konstitutiv für unseren Begriff der Person ist. Unumstritten scheint mir zudem, dass Handlungen aus Gründen freie Handlungen sein können; ich behaupte jedoch, dass die Handlungswirksamkeit von Gründen kein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen freien und unfreien Handlungen liefert. Ich habe an anderer Stelle (z.B. in Illusion Freiheit) zu zeigen versucht, dass man ein besseres Kriterium erhält, wenn man im Prinzip Präferenzen aller Art zulässt und nur danach fragt, ob diese wirklich konstitutiv für die fragliche Person sind. Es kämen also neben rationalen Gründen auch Emotionen und Bedürfnisse in Frage, doch in jedem Falle würde gefragt, ob es die Gründe, Emotionen und Bedürfnisse dieser Person sind. Dieses Verfahren hat einen entscheidenden Vorteil: Wenn eine Handlung wirklich von denjenigen Präferenzen ausgeht, die für eine Person konstitutiv sind, dann kann man nicht mehr sinnvoll daran zweifeln, dass es eine Handlung der Person selbst, also eine selbstbestimmte Handlung ist. 

Zweifellos sind unterschiedliche Verfahren zur Bestimmung derjenigen Präferenzen denkbar, die für eine Person konstitutiv sind. Das sinnvollste scheint mir in der dispositionalen Fähigkeit einer Person zu bestehen, sich wirksam gegen eine Präferenz zu entscheiden, die sie faktisch besitzt. Dieses Kriterium wird von dem oben genannten Weintrinker, nicht jedoch von dem Rauschgiftsüchtigen erfüllt: Sofern der Weintrinker nicht alkoholabhängig ist, könnte er seine Präferenzen ändern, z. B. wenn ihm ein anderes Getränk besser schmeckt oder gesünder erscheint. Dem rationalen Zwangscharakter ebenso wie dem Drogensüchtigen dagegen dürfte die dispositionale Fähigkeit fehlen, sich gegen Zwang bzw. Sucht zu entscheiden - andernfalls könnte man nicht mehr von Zwang oder Sucht sprechen. Diese Theorie hat noch den weiteren Vorteil, dass Emotionen und Bedürfnisse als Motive freier Handlungen mit einbezogen werden - Personen sind eben keine rein rationalen Wesen. 

Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Vorschlag wesentlich ausführlicher diskutiert werden müsste. Dennoch zeigt er, dass der Kompatibilismus über Alternativen verfügt, wenn Gründe kein geeignetes Kriterium für freie Handlungen liefern - und dafür gibt es gute Gründe. 

[online: 05/01/2006 - Print: Heft 5/2005]

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Willensfreiheit: Greifen die Argumente der Hirnforscher zu kurz? Stellungnahmen von Ansgar Beckermann, Gottfried Seebaß, Holm Tetens und Gerhard Vollmer

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qpfeil.gif (860 bytes) Gerhard Roth: "Das Problem der Willensfreiheit - Die empirischen Befunde."

qpfeil.gif (860 bytes) Georg Northoff: Warum muss unser Gehirn die Illusion eines Geistes kreieren? (2004)

qpfeil.gif (860 bytes) Diskussion: Können Neurowissenschaftler und Philosophen zusmmenarbeiten? Ansgar Beckermann, Gerhard Roth und Wolfgang Prinz (2000)

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Neurowissenschaften und Philosophie  
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Grundprobleme der Philosophie des Geistes  
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Freiheit und Selbstbestimmung
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Metaphysics of Free Will: An Essay on Control  
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Autor/in

Michael Pauen ist Professor für Philosophie an der Universität Magdeburg. Von ihm sind zum Thema erschienen:

Grundprobleme der Philosophie des Geistes Eine Einführung. 4. Aufl., 320 S., € 14.90, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt.

Illusion Freiheit? Mögliche und unmögliche Konsequenzen der Hirnforschung. 2. Aufl., 276 S., € 19.90, 2004, S. Fischer, Frankfurt.

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