Hochschulpolitik

Studiengebühren: doch erlaubt?

Nach dem das Bundesverfassungsgericht die Juniorprofessur gekippt hat, rechnet Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn damit, dass auch das bundesweite Verbot von Studiengebühren kassiert wird. In beiden Fällen hat Bulmahn bundesweite Hochschulpolitik betrieben - obwohl Bildungspolitik eben "eigentlich" Ländersache ist. Ob die Verfassungsrichter nun auch in Sachen Studiengebühren einen Verstoss gegen die Länderhoheit sehen, wird vermutlich erst im Jahr 2005 entschieden: Für Ende des Jahres ist die mündliche Verhandlung in Karlsruhe vorgesehen.

Politiker der rotgrünen Koalition rechnen bereits mit einer Niederlage vor Gericht - so die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Krista Sager, und SPD-Bildungsexperte Jörg Tauss. Mehrere unionsregierte Bundesländer warten noch das Urteil ab, wollen danach aber Studiengebühren einführen (Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen).

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich mit großer Mehrheit für die Einführung von allgemeinen Studienbeiträgen ausgesprochen. „Studienbeiträge“ von zunächst maximal 500 Euro sollen künftig pro Student und Semester in einer „weichen Startphase“ des Modells erhoben werden können. Später sollen auch höhere Beträge möglich sein. Bedingung für die Einführung solcher Gebühren sei, daß das Geld vollständig zur Verbesserung des Lehrangebotes an den Hochschulen eingesetzt werden kann. Zuletzt hatte die HRK 1996 ein fertiges Gebühren-Konzept wieder zurückgezogen, nachdem eine interne Kürzungsliste der Länder-Finanzministerkonferenz bekannt geworden war. Die Finanzminister hatten damals vorgeschlagen, durch Erhebung von Studiengebühren die staatlichen Hochschulzuwendungen um vier Milliarden Mark (2,04 Mrd. E) zu kürzen. BAföG-Empfänger wollen die Rektoren von den Gebühren solange befreien, bis der Staat mit einem Stipendien- oder Kreditsystem einen sozialen Ausgleich geschaffen habe. Sozial Benachteiligte dürften durch Studiengebühren nicht vom Studium fern gehalten werden. Nach den Vorstellungen der Rektoren soll langfristig jede Hochschule über die Höhe der Gebühren „innerhalb eines vom Staat festzulegenden Korridors“ selbst entscheiden können. Auch Differenzierungen zwischen den einzelnen Fächern sollen möglich sein. 

Argumente gegen Studiengebühren

Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs))

RCDS für Studiengebühr 

Webmaster © 1997 - 2004 M.Funken. Alle Rechte vorbehalten.  Impressum
Information Philosophie im Internet
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Einbindung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat, sofern man sich davon nicht ausdrücklich distanziert hat. Hiermit betone ich ausdrücklich, dass ich keinerlei Einfluß auf Gestaltung, Inhalte und Links aller gelinkten Seiten habe noch jemals hatte, und distanziere mich ausdrücklich von sämtlichen Gestaltungsformen, Inhalten und Links aller gelinkten Seiten und mache mir diese nicht zu eigen.
Düsseldorf, 24.5.2000, Der Herausgeber