| Philosophie heute |
Angelika Krebs:Die
Frage nach unserer ethischen Verantwortung gegenüber der Zukunft lässt sich in
drei Unterfragen auffächern:
ob wir überhaupt eine Verpflichtung gegenüber noch nicht existierenden Wesen
haben, die Frage nach der Begründung der zukunftsethischen Verpflichtung also;
wenn die erste Frage mit „ja“ beantwortet ist, was wir Zukünftigen
schulden, die Frage nach der Hinsicht der zukunftsethischen Verpflichtung also,
und
wiederum eine positive Antwort auf die erste Frage und irgendeine Antwort auf
die zweite Frage voraussetzend, wieviel wir Zukünftigen schulden, die Frage
nach dem Maß der zukunftsethischen Verpflichtung also.
Das Hauptgewicht der gegenwärtigen
zukunftsethischen Diskussion und damit auch des vorliegenden Berichtes liegt auf
der letzten Frage, der Frage nach dem Maß unserer zukunftsethischen
Verpflichtung.

Die philosophische Standardantwort auf die erste Frage nach dem Ob
unserer Verantwortung gegenüber Zukünftigen lautet, dass wir ethische
Pflichten gegenüber allen subjektiv verletzbaren Wesen haben, ganz gleich, ob
sie schon oder noch existieren, ganz gleich auch, ob sie uns schaden oder
nützen können. Als Kriterium moralischer Berücksichtungswürdigkeit fungiert
hier Verletzbarkeit im Empfinden und/oder Tun. Zukünftige menschliche und
tierische (aber nicht pflanzliche) Generationen gehören danach zur Klasse der
moralischen Gegenüber. Abweichungen von dieser Standardantwort ergeben sich,
wenn man z.B. auf Kantisch-anthropozentrischer Basis nur Vernunftwesen als
moralische Gegenüber anerkennt und damit zukünftige (wie gegenwärtige)
tierische Generationen ausschließt oder wenn man z.B. auf kontraktualistischer
Basis nur potentiell nützliche Vertragspartner als moralische Gegenüber
anerkennt und damit alle zukünftigen Generationen ausschließt (nach dem Motto:
„Was kann die Zukunft schon für uns tun?“). (9)
Das Verletzbarkeitskriterium aus dem letzten Abschnitt legt bereits
eine allgemeine Antwort auf die Frage nach der Hinsicht unserer
zukunftsethischen Verpflichtung nahe: die Antwort nämlich, dass die Hinsicht in
dem Erhalt oder der Schaffung von Bedingungen des empfindungs- und
handlungsguten Lebens von Menschen und Tieren in der Zukunft besteht.
Ausgeschieden ist damit zum Beispiel eine Antwort, die einfach bestimmte
Vorgaben, wie ökologisches Gleichgewicht oder Artenreichtum macht, ohne deren
Relevanz für das gute menschliche und tierische Leben in der Zukunft
aufzuzeigen.
Ein Großteil der Gefährdung der Lebensbedingungen Zukünftiger
resultiert aus unserer Veränderung ihrer natürlichen Lebensbedingungen: der
Erschöpfung knapper Ressourcen, der Verschmutzung von Boden und Wasser, der
Zerstörung der Ozonschicht, dem Treibhauseffekt, dem Einsatz riskanter
Technologien der Nahrungs- und Energiegewinnung oder dem Landschaftsverlust. Die
Zukunftsethik erkundet also die vielfältigen Dimensionen menschlicher
(und tierischer) Angewiesenheit auf Natur: die Grundbedürfnisdimension (z.B.
sauberes Wasser), die sinnliche Dimension (z.B. Vogelgezwitscher am Morgen), die
ästhetisch-kontemplative (z.B. bizarre Felsformationen) und die
identitätsstiftende (z.B. Natur als Heimat, dazu Krebs in 9). Die Zukunftsethik
thematisiert aber auch die Frage der sozialen Nachhaltigkeit etwa unserer
Sicherungssysteme, z.B. die Probleme, die die demographische Entwicklung für
unsere Rentenversicherung aufwirft.
Bei der Diskussion der Frage nach dem Wieviel lassen sich
grundsätzlich zwei Antworten unterscheiden: die komparative und die
nicht-komparative Antwort. Eine nicht-komparative Antwort wäre etwa: Wir
schulden Zukünftigen die Garantie der Bedingungen ihres menschen- und
tierwürdigen Lebens, das heißt, wir sollten ihnen eine Welt hinterlassen, in
der sie gesund, autonom, sozial, individuell etc. leben können. Eine
komparative Antwort wäre etwa: Wir schulden Zukünftigen eine Gleichheit der
Lebensaussichten, das heißt, wir sollten ihnen eine Welt hinterlassen, in der
sie genauso gut leben können wie wir. Während es der nicht-komparativen
Antwort um die Auszeichnung und Erfüllung gewisser absoluter Standards des
menschen- und tierwürdigen Lebens geht, bestimmt die komparative Antwort das
moralisch Gebotene relativ: genauso viel wie wir oder mehr als wir oder weniger
als wir.
Die komparative Antwort, insbesondere in ihrer egalitaristischen
Variante, nicht so sehr in ihrer progressivistischen Variante, dominiert die
gegenwärtige Diskussion in der Zukunftsethik. Den Progressivismus, wonach jede
Generation der Generation nach ihr mehr hinterlassen muss, als sie selbst
erhalten hat, findet man etwa bei John Rawls (14) und David Gauthier (5).
Kritisiert wurden diese Ansätze u.a. von Brian Barry (1), Dieter Birnbacher (2,
S. 125-131) Eric Rakowski (7) und Avner De Shalit (4, Kap. 4). Die gängigere
egalitaristische Variante, wonach jede Generation der Generation nach ihr
genauso viel hinterlassen muss, wie sie selbst erhalten hat, vertreten unter
anderem Gregory Kavka (8), Brian Barry (1), Eric Rakowski (7, Kap. 7), Philippe
Van Parijs (16, S. 294) und Hans-Peter Weikard (17).
So heißt es z.B. in Kavkas frühem Artikel „The Futurity Problem“,
jede Generation müsse „leave the next generation at least as well off ... as
it was left by its ancestors“ (8, S. 200). Brian Barry und Hans-Peter Weikard
buchstabieren diesen Gedanken in der Sprache gleicher Optionen aus. Barry
verlangt, dass „the overall range of opportunities open to successive
generations should not be narrowed“ (1, S. 243). Weikard formuliert: „Intergenerationelle
Gerechtigkeit bedeutet also, allen Individuen gleiche Wahlfreiheit zu gewähren,
unabhängig davon zu welcher Generation ein Individuum gehört“ (17, S. 85).
Eric Rakowski und Philippe van Parijs sagen dasselbe in der Sprache der
Ressourcenegalitaristen (7, S. 150 und 16, S. 294).
Dass auch Zukunftsethiker, die im Unterschied zu den bisher in diesem
Abschnitt Aufgeführten nicht explizit ein egalitaristisches Grundprinzip
vertreten mögen, dennoch oft auf einer egalitaristischen Basis operieren, zeigt
sich in der sogenannten Diskontierungsdebatte. In dieser Debatte geht es um die
Frage, ob die in ökonomischen Kosten-Nutzen-Analysen verbreitete
Minderbewertung zukünftiger Güter gegenüber gleichartigen gegenwärtigen
Gütern - ihre Abdiskontierung mit einer Diskontrate, die am Marktzins
orientiert ist - moralisch akzeptabel ist oder nicht.
Wie kommen Ökonomen dazu, zukünftige Güter abdiskontieren zu wollen?
Dahinter steht zunächst nur die einfache Überlegung, dass man zum Beispiel mit
100 Euro heute x Flaschen Wein kaufen kann, legt man die 100 Euro aber
zinstragend an, kann man damit in 10 Jahren x+y Flaschen des gleichen Weins
kaufen. Für das Gut: „x Flaschen dieses Weines in 10 Jahren“ braucht man
also heute weniger Geld als für das Gut „x Flaschen dieses Weines heute“.
Die x Flaschen Wein verlieren in 10 Jahren an Wert.
Die einhellige philosophische Position zu der Frage nach der
moralischen Akzeptabilität von Diskontierung ist, dass die unterschiedliche
Plazierung eines Gutes in der Zeit jedenfalls den moralischen Wert dieses Gutes
nicht tangieren darf: Das negative Gut „tausend Todesfälle durch unsere
Kernenergie heute“ dürfe zum Beispiel nicht allein schon deswegen als
moralisch schlimmer gelten als das negative Gut „tausend Todesfälle durch
unsere Kernenergie in fünfhundert Jahren“, weil letzteres später in der Zeit
auftritt. (Ob die ökonomische Diskontrate tatsächlich den moralischen Wert von
Gütern tangiert oder bloß (bestimmte) Güterpreise sinnvollerweise nach unten
korrigiert, ist umstritten, vgl. Birnbacher in 3, sowie 12 und 17). Ein
Egalitarismus offenbart sich erst, wenn man den Übergang vollzieht von der
These der zeitlichen Universalität moralischer Standards zu der moralischen
Forderung, die unverdienten Lebensaussichten oder die Präferenzen der Heutigen
und die der Zukünftigen gleichermaßen zu befördern, in den moralischen
Standard selbst also eine Ausrichtung auf Gleichheit hin einbaut. Diesen
Übergang vollziehen nun aber nachweislich so gut wie alle Philosophen, die sich
zu Diskontierung äußern (dazu 12, S. 145 und S. 159 oder 17).
Mit dem Vollzug dieses Übergangs liegt es nahe, auch jede
Privilegierung eigener Interessen vor den Interessen anderer und jede
Privilegierung der Interessen Nahestehender (der eigenen Kinder, Freunde oder
Mitbürger) vor den Interessen Fremder als moralisch problematisch anzusehen.
Denn auch diese Privilegierungen verstoßen gegen das Gleichheitsprinzip. Neben
Problemen des Umgangs mit Risiko und Nichtwissen (dazu 6 und 7) sind es ohnehin
vor allem die beiden zuletzt genannten Privilegierungen, die zur
Minderschätzung der Interessen Zukünftiger führen, und nicht die rein
zeitliche Privilegierung der gegenwärtigen Interessen vor zukünftigen (so
Dieter Birnbacher in 2). Dass man nun aber bei jedem Eis, das man dem eigenen
Kind kauft, und bei jedem Buch, das man seinem Freund schenkt, zumindest ein
schlechtes Gewissen haben sollte, da viele Kinder auf der Welt ohne Eis
auskommen müssen, und viele Menschen ohne Freunde und Bücher, geht denn doch
den meisten Philosophen wiederum zu weit, und darum erlauben sie dann doch
Diskontierung „for degrees of kinship“ (dazu 12, S. 150 und 4, S. 130). Wie
man aber Diskontierung „for degrees of kinship“ in Einklang bringen können
soll mit dem Gleichheitsprinzip, ist eine schwierige Frage. Um diese Frage ist
in den letzten Jahren nicht nur in der Zukunftsethik, sondern auch in der Ethik
spezieller (persönlicher bis hin zu nationaler) Bindungen eine rege Diskussion
entflammt.
Eine nicht-komparative Antwort auf die Frage nach dem Wieviel unserer
zukunftsethischen Verpflichtung betrachtet diese ganze Diskussion aus einem
anderen Blickwinkel: Sie belegt Gleichheit nicht mit moralischem Eigenwert. Sie
verlangt z.B. im zukunftsethischen Humanismus (so Angelika Krebs in 11) nur die
Garantie einer Schwelle menschenwürdiger Lebensbedingungen für alle und findet
Ungleichheit oberhalb dieser Schwelle nicht per se unmoralisch. Je nachdem, auf
welchem Lebensniveau wir Heutigen uns befinden (auf menschenwürdigem Niveau,
darunter oder darüber), fordert der zukunftsethische Humanismus, dass wir
Zukünftigen genauso viel, mehr oder weniger hinterlassen müssen, als wir
selbst erhalten haben.
Andere Varianten nicht-komparativer Positionen stellen der
utilitaristischer Ansatz von Dieter Birnbacher (2) und der metaphysischen Ansatz
von Hans Jonas dar. Die Frage, ob Gerechtigkeit als Gleichheit zu fassen ist
oder nicht, führt, so bedeutsam sie offenbar für die Zukunftsethik ist, in das
Herz der theoretischen politischen Philosophie und muss dort verhandelt werden
(11).
(1) Barry, Brian: „Circumstances of
Justice and Future Generations“, in: R. Sikora/Brian Barry (Hg) Obligations to
Future Generations, 1978, Temple University Press, Philadelphia, S. 204-248.
(2) Birnbacher, Dieter: Verantwortung
für zukünftige Generationen. 299 S., kt., € 7.60, 1988, 2. Aufl. 1995,
Reclam UB 8447, Reclam, Stuttgart.
(3) Birnbacher, Dieter und
Brudermüller, Gerd (Hg.): Zukunftsverantwortung und Generationensolidarität.
268 S., Ln., € 25.--, 2001, Königshausen und Neumann, Würzburg, S.
117-136. Ein Sammelband, der das ganze Spektrum der Zukunftsethik
repräsentiert.
(4) De Shalit, Avner: Why Posterity
Matters. Environmental Policies and Future Generations. 176 p., cloth £ 47.50,
pbk, £ 15.50, 1995, Routledge, London.
(5) Gauthier, David: Morals by
Agreement. 1986, Clarendon Press, Oxford, S. 298-305.
(6) Gethmann, Carl Friedrich/Kloepfer,
Michael: Handeln unter Risiko im Umweltstaat. IX, 98 S., kt., € 21.47, 1993,
Springer, Berlin/ Heidelberg.
(7) Jonas, Hans: Das Prinzip
Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technische Zivilisation. 460 S.,
kt., st 1085, € 10.12, 1979, Suhrkamp, Frankfurt.
(8) Kavka, Gregory: „The Futurity
Problem“, in: R. Sikora/Brian Barry (Hg) Obligations to Future Generations,
1978, Temple University Press, Philadelphia, S. 180-204.
(9) Krebs, Angelika (Hg.): Naturethik. Grundtexte der gegenwärtigen tier- und ökoethischen
Diskussion. Kt., stw 1262, € 14.21, Suhrkamp, Frankfurt. Zur Diskussion
der Frage nach den Mitgliedern des moralischen Universums
(10) Krebs, Angelika (Hg.): Gleichheit oder Gerechtigkeit. Texte der neueren Egalitarismuskritiik. 223 S., ktk., stw
1495, Eur. 10.17, Suhrkamp, Frankfurt.
(11) Krebs, Angelika:„Wieviel Natur
schulden wir der Zukunft?“, in 3, S. 257-184.
(12) Parfit, Derek/Cowen, Tyler:, „Against the Social Discount Rate“,
in: Peter Laslett/James Fishkin (Hg) Justice between Age Groups and Generations.
1992, Yale University Press, New Haven, S. 144-161.
(13) Rakowski, Eric: Equal Justice. Xii, 385 S., pbk., £ 17.--,
1991, Oxford University Press, Kap. 7.
(14) Rawls, John: A Theory of Justice,
1971, Harvard University Press, Cambridge, Massachusetts. Deutsch: Eine Theorie
der Gerechtigkeit. 1975, Suhrkamp, Frankfurt, § 44/45.
(15) Unerstall, Herwig: Rechte
zukünftiger Generationen. 475 S., kt., Epistemata Philosophie Band 247,
Königshausen und Neumann, Würzburg. Ein Überblick über die verschiedenen
zukunftsethischen Ansätze.
(16) Van Parijs, Philippe: „The
Disenfranchisement of the Elderly, and Other Alternatives to Secure
Intergenerational Justice“, in: Philosophy and Public Affairs 27, 1998, S.
292-333.
(17) Weikard, Hans-Peter: Wahlfreiheit für zukünftige Generationen. Neue Grundlagen für eine Ressourcenökonomie. 209 S., € 24.80, 1999, Metropolis, Marburg.
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Angelika Krebs: Gleichheit
ohne Grenzen? 5/04
Angelika Krebs ist Professorin für Philosophie an der Universität Basel
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| Mit Urteil vom 12.
Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Einbindung eines
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